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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. schreibt Kf. Friedrich (II.) von Brandenburg, daß dieser nach dem Tode des Schenken von Saida das Schloß Teupitz ohne die Erlaubnis seines Erbherren Kg. Ladislaus eingenommen und mit seinem vormunden besetzt habe.1 Weil dieses Verhalten ungebührlich sei, befiehlt er Kf. Friedrich, sich des Schlosses und des darauf eingesetzten jungen zu entledigen und es denen von Bautzen, Görlitz und der Sechsstädte damit das die cron und ire geslosser unzertrennet bleiben zu überantworten, denen er ebenfalls deshalb geschrieben hat.2.

Originaldatierung:
Am eritag vor dem heiligen Auffarttag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. W.A. Loc. 4353, Lausitzische Sachen, Bl. 127), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Kommentar

Die Überlieferung dieses Schreibens in Dresden legt die Vermutung nahe, daß Kf. Friedrich von Brandenburg es nie erhalten hat. Dies gilt wahrscheinlich auch für die folgenden zwei Schreiben bezüglich des Schlosses Teupitz. Siehe dazu unsere Einleitung.

Anmerkungen

  1. 1Das Schloß Teupitz war mit dem Burggrafen von Dohna besetzt, vgl. n. 94.
  2. 2Vgl. n. 93.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 92, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-05-20_1_0_13_11_0_92_92
(Abgerufen am 28.03.2024).