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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. beauftragt den Erbmarschall Heinrich von Pappenheim erneut1, an seiner Statt die Appellation Georg Geuders von Nürnberg gegen Urteile, die das Lehngericht des Mgf. Johann von Brandenburg zugunsten seines Prozeßgegners Walter Schütz gefällt hatte, zu verhandeln und zu entscheiden.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem an den kgl. Kommissar gerichteten Förderschreiben des Nürnberger Rates von 1448 November 21 (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 19 fol. 231v -232r).

Kommentar

Demnach war die erste Kommission des Pappenheimers (n. 399) erfolglos geblieben. In dem 1448 Dezember 4 ausgegangenen Ladungsschreiben des Kommissars ist indes wiederum der ursprüngliche Kommissionsauftrag von März 29 inseriert. Offenbar entsprach die kgl. Kanzlei dem Wunsch des Petenten Geuder nach einer erneuten Kommission nur durch eine zweite Ausstellung der ersten Fassung. Der neuen Kommission gemäß lud der Pappenheimer die Parteien zu einem Rechttag nach Weißenburg auf den 20. Januar 1449, wie es einem entsprechenden, an Dinkelsbühl, Nördlingen und Augsburg gerichteten, Förderschreiben des Nürnberger Rates von 1448 Dezember 27 zu entnehmen ist (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 19 fol. 255v).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 399.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 444, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-11-00_1_0_13_14_0_444_444
(Abgerufen am 25.04.2024).