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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. bestätigt auf Ersuchen einer Botschaft beider Parteien den inserierten1 Vertrag (von feria quarta, que fuit vigilia sancti Vdalrici 1448 [Juli 3]) zwischen Frank d. A. von Kronberg und seiner Frau Katharina von Isenburg einerseits, Bürgermeistern, Schöffen, Rat und Stadt zu Frankfurt andererseits, mit dem der beiderseitige, am kgl. Hof ausgetragene Streit um das Schloß Rödelheim nach mehrfacher Verschiebung der rechtlichen Entscheidung gütlich beigelegt wird, doch behält sich der Kg. seine und des Reiches Lehenschaft und Rechte am Schloß Rödelheim vor.

Originaldatierung:
Am mitwoch vor sant Bartholomeus tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. d. Caspare canc. ref. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift2 in einem Kopialbuch im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Dörfer: Rödelheim Mgb. E 25 n. 15 sub dat.), Pap. (15. Jh.). - Abschrift ebd. a. a. O. n. 14, Pap. (15. Jh.).

Reg.: Chmel n. 2470 (mit August 28 nach RR O fol. 278).

Anmerkungen

  1. 1Der von den Freunden beider Parteien vermittelte Vertrag sieht im wesentlichen vor: Die Kronberger verkaufen Frankfurt für 1000 fl. ein Zehntel vom Schloß Rödelheim zur uneingeschränkten Nutzung. Dafür erhalten die Frankfurter eigens ein neben dem Marstall an der nach Frankfurt zu gelegenen Pforte stehendes Haus sowie einen benachbarten Stall eingeräumt; dort unterhalten sie jedoch keine ständige Besatzung. Die Obhut des gesamten Schlosses obliegt den Kronbergern und ihren Nachkommen, als Beisteuer zu den Kosten zahlen die Frankfurter jährlich am 11. November 12 fl. Nur für selbstverschuldetes Abbrennen ihres Burgbereichs kommen die Frankfurter selbst auf. Keine Partei verkauft ihren Anteil am Schloß an Dritte; die Erbfolge bei den Kronbergern verläuft über die ehelichen Kinder Franks und Katharinas zu den Gff. Johann und Kuno von Solms und deren Kindern und zu Franks von Kronberg rechtlichen Erben von Geburt. Die Erben haben den Vertrag zu beschwören. Es werden genaue Abmachungen getroffen über Ausmaß und Gestalt der begonnenen Neubauten, die unter der Leitung je eines Werkmannes jeder Partei fortgesetzt werden sollen (ein zweistöckiger Holzbau mit Gewölbe und Keller und einer außenliegenden steinernen Wendeltreppe sowie ein Turm mit einem Gewölbe zur Aufbewahrung von Urkunden und Kleinodien). Weitere Befestigungen sollen nur im beiderseitigen Einverständnis errichtet werden. Derzeit beschädigte alte Befestigungsteile sollen wiederhergestellt werden, doch soll über die Nidda keine Brücke geschlagen werden. Aus dem Schloß heraus sollen ausnahmslos nur offene Feinde der Parteien, Räuber etc. bekriegt und keinerlei Straßenräubereien betrieben werden. Die Frankfurter unterstützen die von Frank unterhaltene Burghut in dem Fall, in dem sie aus dem Schloß heraus einen täglichen Krieg führen, durch die besondere Abstellung von vier Gewappneten. Die Abwehr von Belagerern sowie alle Versuche zur Wiedergewinnung des Schlosses im Falle eines Verlustes werden gemeinsam unternommen, das Ziel ist stets die Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses. Es siegeln Frank von Kronberg und Katharina von Isenburg, seine Frau, jeweils mit ihrem eigenen S, mit ihnen die Stadt Frankfurt und auch Gf. Johann von Solms mit seinen Söhnen Johann und Kuno, die als präsumptive Erben die Einhaltung des Vertrages geloben.
  2. 2Erst nach der Bestätigung des Vertrages durch den Kg. wurden am dinstag nach Severi episcopi (1448 Oktober 22) der Pförtner und zwei Wächter der Burg Rödelheim auf Frankfurt vereidigt, wobei Frank von Kronberg betonte, er wolle selbst in der Burg wohnen. Neben Frank waren bei diesem Vorgang Franks Pastor Johann Ruff sowie die Frankfurter Vertreter Siegfried zum Burggrafen, derzeit Bürgermeister, Wicker Frosch, Heinrich Weiß, Wigel Heiger und Nikolaus (Offsteiner, der) Schreiber anwesend. Alles nach einer Nachschrift zu der o. a. Kop. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Dörfer: Rödelheim, Mgb. E 25 n. 15 sub dat.) (15. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 149, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-08-21_1_0_13_4_0_9719_149
(Abgerufen am 29.03.2024).