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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 5

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Kg. F. teilt Eberhard von Eppstein-Königstein mit, daß er den Streit zwischen ihm und unsern und des reichs dorffern und gerichte Sulzbach und Soden wegen einiger Marken und Wälder angesichts der Tatsache, daß die Frist der Schenk Konrad von Erbach vormals erteilten Kommission1 abgelaufen ist, wieder an sich genommen hat. Er lädt Eberhard deshalb auf Ersuchen der Gegenpartei peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich zu rechtlicher Verantwortung und setzt ihn davon in Kenntnis, daß auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt werden wird. Auf Klage der Dörfer gebietet er ihm ausdrücklich, das gegen deren armen leut verhängte Verbot, in sein Gericht zu kommen und ihre dort gelegenen Güter zu bearbeiten, aufzuheben sowie einige von ihnen, die er gefangen hat, freizugeben und ihnen das abgeschatzt Gut zu restituieren bei einer im Falle der Übertretung fällig werdenden Pön (in nicht genannter Höhe).

Originaldatierung:
An sant Margrethen tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Vidimus des Johann Blaßbalg, Dekan des Frankfurter St. Bartholomäusstifts, und des Heinrich Wullenstat, Dekan des Frankfurter St. Leonhardsstifts, vom 6. August 1448 im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 4: Reichsdörfer Soden und Sulzbach, n. 33), Perg., braune SS d. Ausst. an Ps.

Vgl. dazu auch die Abschrift des Protokolls des offenbar letzten von Konrad angesetzten und zu Höchst abgehaltenen Tages vom 14. Mai 1448 im Hess. HStA Wiesbaden (Sign. Abt. 4: Reichsdörfer Soden und Sulzbach, n. 227 fol. 23r-24r), Pap. (15. Jh.).

Reg.: Regg.F.III. H.4 n. 144 (nach unzulänglicher Überlieferung).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu oben H. 5 n. 37, H. 5 n. 54, H. 5 n. 80.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 5 n. 85, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-07-13_1_0_13_5_0_10709_85
(Abgerufen am 19.04.2024).