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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 13

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Kg.F. teilt Hz. Albrecht (VI.) von Österreich mit, daß Ludwig, der sich nennet Herzog von Savoyen (Sophoy), mit Unterstützung der Stadt Bern und weiteren Helfern1 die Stadt Freiburg im Uechtland mit Raub, Brand und auf sonstige Weise zu Unrecht befehde und schädige ungeachtet des Rechtserbietens2, das diesem über das schuldige Maß hinaus unterbreitet worden sei. Da sich Ludwig, der als unser und des reichs furst gesehen sein wil, entgegen seinen (Kg.F.) diesbezüglichen Befehlen ihm und dem Reich gegenüber also widersessig und ungehorsam erweise, gebühre es ihm als König, dessen Frevel und Mutwillen Widerstand zu leisten und die Freiburger in ihren Rechten zu schützen. Er erteilt daher Hz. Albrecht als Reichsfürsten den Befehl und die Vollmacht, mit dem Reichsbanner gegen Ludwig, die Berner und ihre Verbündeten zu ziehen und alle Fürsten, Gff. etc. Lehnsleute, Städte und Untertanen zur Hilfe aufzufordern. Der König gebietet allen Reichsuntertanen bei seiner schweren Ungnade, Hz. Albrecht pflichtgemäß nach ihrem Vermögen Zuzug und Hilfe zu leisten.

Originaldatierung:
An sambstag nach sand Jörgen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1448 IV 27)3, Perg., rotes S 12 in wachsf. Schüssel mit rücks. eingedrücktem roten S 13 an Ps. Kop.: Abschrift (18. Jh.) ebd. (Sign. Urkundenabschriften K 40). Reg.: CHMEL n. 2437; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 1375.

Kommentar

Lit. vgl. bei n. 72.

Anmerkungen

  1. 1Murten, Peterlingen, Biel und Saanen, vgl. BÜCHI , Freiburgs Bruch S. 25.
  2. 2Vgl. n. 56, bes. Anm.1; s. dazu auch die nn. 71, 72, 74, 75 u. 86-88.
  3. 3Liegt n. 72 anbei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 13 n. 73, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-04-27_3_0_13_13_0_74_73
(Abgerufen am 29.03.2024).