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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. gebietet Mgf. Johann von Brandenburg aufgrund der Appellation Georg Geuders von Nürnberg gegen vom mgfl. Hofgericht zugunsten seines Prozeßgegners Walter Schütz ergangene Urteile und unter Hinweis darauf, daß er (Kg.) mit der rechtlichen Entscheidung dieser Angelegenheit an seiner Statt den Erbmarschall Heinrich von Pappenheim beauftragt habe1, seinem Hofrichter jegliches weitere Vorgehen in dieser Sache zu untersagen, solange sie vor ihm und dem Kommissar anhängig ist, und erklärt alle dennoch ergehenden Maßnahmen für ungültig.

Originaldatierung:
Am freitag vor dem sontag Quasimodogeniti (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Notariatsinstrument2 des öff. Notars Peter Hamerbach von Nürnberg von 1448 Juli 24, das abschriftlich vorliegt im Geuder-Heroldsberg Archiv zu Heroldsberg (Sign. B 76 fol. 305a -306a), Pap. (16. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 399.
  2. 2Das Notariatsinstrument wurde ausgestellt anläßlich der Insinuierung des Mandats durch den Notar an Mgf. Johann in der Stadt Kulmbach, nahe beim Rathaus, und bezeugt von dem Priester Otto Castelman und dem Kulmbacher Bürger Peter Gangolff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 400, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-03-29_2_0_13_14_0_400_400
(Abgerufen am 28.03.2024).