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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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Kg. F. rät Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen, der einer Mitteilung seines Bruders Kf. Friedrich (II.), des kgl. Schwagers, zufolge angeblich die Städte Coburg, Königsberg und weitere fränkische Besitzungen an Apel (III.) Vitzthum verkauft und aufgefordert habe, diesem zu huldigen, von dieser Veräußerung Abstand zu nehmen bzw. sie rückgängig zu machen. Denn er hat vernommen, daß ein solcher Verkauf sich gegen den die Erbhuldigung betreffenden Teil des Schiedsspruches richte, den befreundete Fürsten zwischen den beiden Brüdern gefällt hätten1, nach deren Inhalt sie samentlich sitzen sollen. Wilhelm soll seine Gemahlin, des Königs mume Anna (von Österreich) im Besitz dieser Herrschaften, die ihr als Heiratsgut überschrieben sind und ihr gehuldigt haben, bleiben lassen und nicht gegen die Erbhuldigung mit Kf. Friedrich verstoßen sowie das vom Reich zu Lehen gehende Gut nicht schmälern. Sollte er Einwände dagegen haben, soll er sein Recht auf den von seinem Bruder angegebenen Wegen suchen, nämlich entweder vor Kg. F. als Lehnsherrn oder vor ihrer beider oder seiner eigenen vollige lanntschafft. Kg. F. hat den betreffenden Städten entsprechend geschrieben2.

Originaldatierung:
Am mantag vor sant Pauls tag conversionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. - KVv: Dem hochgebornen Wilhelmen, herczogen zu Sachssen, marggrafen zu Meissen und lanntgraven in Doring(e)n, unserm lieben oheim und fursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. D n. 463, Bl. 139), Pap. (beschädigt, mit Textverlust), rotes (wohl:) S 11 als Verschluß rücks. aufgedrückt (Spuren). - Kop.: Org., das infolge einer fehlenden, nachträglich ergänzten Textpassage nicht ausgefertigt wurde, ebd., n. 17, Bl. 125, Pap. (15. Jh.).

Vgl. H. 10 n. 69.

Druck: Müller, Staats-Cabinet 4 S. 267-270. (zu Januar 25); Schultes, Sachsen Coburg-Saalfeldische Landesgeschichte 1, Urk. 13. Lit.: Koch, Bruderkrieg S. 129.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich hierbei um den Frieden von Erfurt vom 25.September 1447, vgl. Koch, BruderkriegS. 120f.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 72.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 71, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-01-22_1_0_13_10_0_13031_71
(Abgerufen am 28.03.2024).