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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. fordert Bürgermeister und Rat der Stadt Aachen auf dafür zu sorgen, daß ihr Mitbürger Wilhelm Prum und sein Geselle von Burtscheid (Portschit) dem kgl. Diener Caspar Gutentag oder seinem Vertreter auf der nächsten Frankfurter Fastenmesse als Schadenersatz für einen betrügerischen Verkauf 160 fl. ung. entrichten. Vor zwei Jahren hatten die Beklagten Caspar auf der Frankfurter Messe 30 Tücher als Ächisch tüher des alten slags verkauft, was sich laut Zeugnis einiger gleichfalls anwesender Aachener als Betrug herausgestellt habe; diesbezüglich habe ihnen (Aachen) schon damals Herr Caspar (Schlick) von Weißkirchen geschrieben1. Entgegen der Meinung der Gegenpartei ist der Anspruch des Geschädigten dadurch, daß er einen vom Frankfurter Rat angesetzten Rechttag kgl. Geschäfte halber nicht habe persönlich wahrnehmen können und sein Vertreter um einen Tag zu spät gekommen sei, keineswegs erloschen, da der Betrug ausweislich der ihm (Kg. F.) vorgelegten und in Kopien beigefügten2 Zeugenaussagen offenkundig sei. Der Kg. ermahnt sie ernstlich, in dieser Sache ihre Pflicht zu tun, ansonsten er seinem Diener selbst zu seinem Recht verhelfen werde.

Originaldatierung:
Am dornstag vor Lucie (nach Kop.)

Überlieferung/Literatur

Kop.: Mit Schreiben vom 17. März 1449 an Frankfurt durch Kaspar Schlick, des heiligen reichs canczler, übersandte Abschrift im StadtA Frankfurt/M. Sign. (Reichssachen I n. 4476 Bl. 2), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Dieses Schreiben wurde in Frankfurt nicht aufgefunden.
  2. 2Diese Kopien der Zeugenaussagen liegen der Abschrift des kgl. Briefes in Frankfurt nicht bei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 134, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-12-07_1_0_13_4_0_9704_134
(Abgerufen am 16.04.2024).