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Chmel, Regesta Friderici

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versetzt und verschreibt dem Churfürsten Ludwig, Pfalzgrafen bey Rhein, den halben Theil der Schlösser und Städte Ortemburg, Offemburg, Gengenbach und Zelle mit den dazu gehörigen Dörfern, welche er von Bischof Ruprecht von Strassburg gelöset hat, zu dem andern halben Theil den derselbe Pfalzgraf bereits früher gehabt; doch mit der Bedingung, dass die durch Bischof Wilhelm oder Bischof Ruprecht veränderten und verschriebenen Zinse, Gülten und Gelder, wenn sie nicht wieder zu dem halben Theil gebracht würden, dem König oder seinen Nachkommen am Reiche bey der Wiederlösung dieses halben Theils abgezogen werden sollen.

Überlieferung/Literatur

O. 270.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2346, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-09-29_3_0_13_0_0_2346_2346
(Abgerufen am 25.04.2024).