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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 11

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Kg.F. teilt Kf. Friedrich (II.) von Brandenburg mit, daß Kf. Friedrich (II.) von Sachsen sein Testament und letzten Willen für seine Kinder, Land und Leute gemacht und darin ihn (Kg.F.) mit anderen als einen ober vormund und fürseher eingesetzt habe mit der Bestimmung, er möge im Falle seiner Verhinderung Kf. Friedrich von Brandenburg, zu dem Kf. Friedrich von Sachsen ein gantz zuversicht habe, einsetzen.1 Diesen letzten Willen des Kf. von Sachsen hat der Kg. bestätigt2 und auch vormundschafft und fürsteeung angenommen. Er befiehlt Kf. Friedrich von Brandenburg, diese Vormundschaft an seiner Statt zu übernehmen, wenn er selbst durch Angelegenheiten des Reichs, der Kirche oder in unserer aigner lannd verhindert sei, und gebietet, falls Friedrich von Brandenburg von den andern geschäftleut3 an seiner Statt als oberster Vormund angerufen werden sollte, gemäß dem letzten Willen Kf. Friedrichs von Sachsen für dessen Kinder zu handeln.

Originaldatierung:
Am pfintztag unser lieben Frauwen abende als sy gebornn ward
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. – KVv: Bevelhung marg(graf)en Friderich(en) von der formundtschafft (oberer Blattrand rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im SächsHStA Dresden (Sign. O.U. 6998), Perg., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Bd. 159 n. 9), Pap. (19. Jh.). Reg.: CHMEL n. 2323.

Kommentar

Vgl. n. 77. Die Urkunde für Kf. Friedrich II. von Brandenburg verblieb in der sächsischen Kanzlei. Doch dürfte dies damit zusammenhängen, daß das Testament von 1447 nie in Kraft trat, Kf. Friedrich II. von Sachsen vielmehr 1459 ein neues Testament errichtete.4

Anmerkungen

  1. 1Davon steht in n. 77 nichts. Vgl. dazu aber die dortige Anm. 1 sowie das Regest bei CHMEL n. 2313, der diesen Sachverhalt herausstellt.
  2. 2Vgl. n. 77.
  3. 3Vgl. die in n. 77 Anm. 2 genannten 18 Personen.
  4. 4Vgl. dazu STREICH , Reiseherrschaft S. 21f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 11 n. 79, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-09-07_1_0_13_11_0_79_79
(Abgerufen am 16.04.2024).