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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. unterrichtet den Propst zu Seckau über die beschlossene Kriegesordnung, derzufolge alle Prälaten und Geistlichen der Steiermark zur Bereitstellung von Wagen und zum Aufgebot jedes zehnten Mannes ihrer Untertanen verpflichtet worden sind.1 Er habe daher nachfolgende Pfarrer zur Bereitstellung von fünf Wagen für den Feldzug oder zur Entrichtung von jeweils 40 Pfund Pfennigen veranschlagt, was eine Gesamtsumme von 200 Pfund Pfennigen2 ergebe. Er fordert ihn auf, die jeweiligen Pfarrer zu veranlassen, diese Wagen sowie jeden zehnten Mann ihrer Untertanen, von denen auf je zwanzig ein Deichselwagen kommen soll, gerüstet auf den nachsten montag nach sand Veits tag schieristkunftigen (Juni 20) nach Fürstenfeld oder Radkersburg und von dort solange ins Feld zu schicken, wie der Kriegszug währt. Wollten die Pfarrer für die Wagen lieber das Geld zahlen, dann soll der Propst die 200 Pfund Pfennige auf die Pfarrer entsprechend ihrem Stand und Vermögen umlegen, von ihnen einziehen und an Sigmund von Roggendorf, dem Landschreiber in der Steiermark, unverzüglich auf sand Veits tag schiristkunftigen (Juni 15) zugunsten des Feldzuges entrichten. Kg.F. verspricht den Pfarrern die Rückgabe des für den Feldzug entrichteten Geldes, falls dieser nicht zustande käme.

Originaldatierung:
An mittichen vor sand Urbans tag (nach Druck).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.p.c. (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

[Org. im LA Graz] – Als gleichlautend mit dem Schreiben an die Erzpriester3 erwähnt im Familienarchiv Dietrichstein im MZA Brno (Sign. G 140 RA Ditrichštejnů n. 293, fol. 96v), Pap. (16. Jh.). Druck: Seuffert/Kogler, Landtagsakten 1 S. 120f. n. 51 (danach das Regest).

Anmerkungen

  1. 1Der Urkundentext ist bis dahin gleichlautend mit dem von n. 436.
  2. 2Die Namen der Pfarrer werden in der Urkunde nicht aufgeführt. Sie ergeben sich aus der Auflistung im Familienarchiv Dietrichstein im MZA Brno (Sign. G 140 RA Ditrichštejnů n. 293, fol. 96r), wonach der Anschlag wie folgt umgelegt wurde: auf die Pfarrer von Großlobming, Weißkirchen, Obdach, Lind, Knittelfeld, St. Margarethen unter Knittelfeld und Gaal zusammen zwei Wagen sowie auf die Pfarrer von Piber, Voitsberg, Salla, Köflach, Edelschrott, Pack, Ligist, St. Georgen an der Stiefing, St. Margarethen, St. Lorenzen am Hengsberg, Wildon, Mooskirchen, Dobl und Kainach zusammen drei Wagen oder dafür insgesamt 200 fl., siehe Seuffert/Kogler, Landtagsakten 1 S. 121 n. 52, wo allerdings 200 Pfund Pfennige angeführt werden.
  3. 3Siehe n. 436f.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 438, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-05-18_161_0_13_26_0_438_438
(Abgerufen am 28.03.2024).