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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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Kg. F. schreibt an Bf. Friedrich von Regensburg wegen dessen Streitsache mit Kammerer und Rat der Stadt Regensburg. Nachdem der von ihm (Kg. F.) als Kommissar und Richter mit der Entscheidung des Falles betraute Bf. Leonhard von Passau1 die angesetzten Rechtstage wegen erforderlicher Geschäfte am Königshof verschoben hatte, habe Bf. Friedrich einen der Regensburger Bürger vor dem geistlichen Gericht des Vikars des Erzbischofs (Friedrich IV.) von Salzburg verklagt, der dann aber, als auch billich ist, die Angelegenheit wieder an ihn (Kg. F.) gewiesen habe, wie aus einem glöplich instrument hervorgehe2. Da er die Klage wieder angenommen habe, verbietet er dem Bf. die Regensburger vor anderen Gerichten zu belangen und fordert ihn auf, seine Ansprüche vor dem kgl. Gericht geltend zu machen.

Originaldatierung:
Am donerstag vor Oculi (nach Konz.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. (nach Konz.). KVv: Als der kung die sachen wider an sich genomen hat. Inhibicio von dem kung an den bischof zu Regens(burg) (Empfängervermerk, nach Konz.).

Überlieferung/Literatur

Konz.: Konz.3 im BayHStA München (Sign. RU Regensburg 1446 März 17), Pap. Kop.: Notariatsinstrument des Notars Hans Teubing von 1446 März 27 ebd. (Sign. RU Regensburg 1446 März 27), Pap. Abschrift des 16./17. Jh. in den Collectaneen des Elias Eppinger ebd. (Sign. RL Regensburg 596, fol. 229v), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 66.
  2. 2Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert.
  3. 3Das Konzept lag, wie Aktenvermerke der Neuzeit erkennen lassen, im Archiv der Reichsstadt Regensburg und scheint der Stadt zur Information übergeben worden zu sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 73, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-03-17_1_0_13_15_0_73_73
(Abgerufen am 25.04.2024).