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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. verwendet sich bei (Bürgermeister und Rat der Stadt) Nürnberg für die der Stadt verwiesene Bürgerin Margarethe Schnöd (Snodin), Witwe des Jobst, und deren Sohn Leonhard.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem auf eine ähnliche Bitte hin an Herzogin Margarethe von Sachsen gerichteten Antwortschreiben des Nürnberger Rates von 1446 August 12 (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 18 fol. 7v).

Kommentar

Der Datierungsansatz folgt dem zum 24. Januar 1446 im Ratsbuch eingetragenen Vermerk, wonach man auf Ersuchen der kgl. Räte Kaspar Schlick, Hans von Neitperg und Hans Ungnad die Strafe der hier wie auch ihr Sohn namentlich genannten Schnödin dahingehend gemindert hatte, daß ihr erlaubt wurde, sich im Umkreis von fünf Meilen um die Stadt niederzulassen (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Ratsbuch Nr. 1b fol. 161r). Eine weitere Minderung der Strafe – Herabsetzung von fünf auf zwei Jahre – gestand der Rat auf Bitten des Gf. von Cilli und des Abts von Heilsbronn laut einem Eintrag vom 1. April 1446 zu ebd. (ebd. fol. 164r).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 329, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-01-24_1_0_13_14_0_329_329
(Abgerufen am 29.03.2024).