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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. lädt die Brüder Heinz, Martin und Sebald Geuder auf Appellation der Christine (Cristein) Wirt von Geschaid gegen ein Urteil des Bf. (Anton) von Bamberg vor sich.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg als späteren kgl. Kommissaren verfaßten Gerichtsprotokoll samt Urteil von 1447 August 16 im StA Nürnberg (Sign. Geuder-Rabensteiner Archiv, Urkunden Nr. 74), Perg.-Libell, S ehedem an roter Kordel ab.

Kommentar

In dem Gerichtsprotokoll wird ein Brief Bernhard Thanheusers, Landrichter zu Erding, von 1446 November 5 zitiert, worin dieser bezeugt, daß Leonhard Eysenrieder die Ladung im vergangenen Jahr umb sant Merteins tage (1445 November 11) von Leupold Haller, dem Anwalt der Christine Wirt, zu Wien erhalten und an Hans Gurtler in Freising übergeben hatte. Ebenfalls ausweislich des Gerichtsprotokolls war Haller Anfang Oktober 1446 beim Kg. Vorstellig geworden, um seine Mandantin, die die einjährige Appellationsfrist nicht einzuhalten vermochte, zu entschuldigen. Die Beklagten ließen schließlich festhalten, daß sie die obige Ladung am 23. Dezember 1445 erhalten hätten. Vgl.n. 291.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 314, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-10-00_1_0_13_14_0_314_314
(Abgerufen am 29.03.2024).