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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 24

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Kg.F. unterrichtet die Hzz. Gerhard (VII.) von Jülich und Adolf (I.) von Kleve sowie alle Fürsten, denen dieser Brief gezeigt würde, über die Klage des Hochmeisters des Deutschen Ordens, Konrad von Erlichshausen, daß Untertanen der Hzz. gegen die Ballei1 und den Komtur von Koblenz (Eberhard Thyn) Fehde führten und nicht nur die Güter der Ballei sondern auch andere Güter des Ordens dadurch schädigten. Die Ursache dafür sei, daß man meine, der Deutschordensherr Werner Overstolz habe die Hans David betreffenden, beim Hochgericht von Köln hinterlegten Briefe als greve dieses Gerichts entfremdet, doch habe Overstolz dieselben ihm, Kg.F. übergeben,2 bei dem die Briefe unversert und wolbewart lägen. Er befiehlt den Hzz. aus kgl. Machtvollkommenheit, ihre Untertanen von der Fehde gegen die Ballei Koblenz abzuhalten und dem Deutschen Orden und seinen Leuten in der genannten Ballei und anderswo keinen Schaden zuzufügen.

Originaldatierung:
An freytag vor dem suntag so man singet in der vasten Letare.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. de Gaspare canc. ref.

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. XX. HA, Pergamenturkunden, Schieblade 91 n. 33), Perg., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. Reg.: Joachim/Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 2 n. 2636.

Kommentar

Siehe die Einleitung S. 35–39.

Anmerkungen

  1. 1Zur Ballei Koblenz siehe Militzer, Deutscher Orden S. 56f.
  2. 2Siehe n. 41.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 24 n. 46, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-03-05_1_0_13_24_0_46_46
(Abgerufen am 28.03.2024).