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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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Kg. F. teilt mit, dass ihm Eb. Dietrich von Mainz vorgebracht hat, die dem Eb. (Jakob) von Trier bewilligte Erhöhung des Rheinzolls zu Engers1 beschwere im Besonderen ihn sowie Land und Leute seines Stifts. Namentlich dem Rheingau (das lannd, das man Ringkaw nennet) sowie anderen zum Stift gehörenden Gebieten entstünde jährlich großer Schaden, womit seine (Eb.) und des Stifts von römischen Kaisern und Königen erworbenen Privilegien und Rechte verkürzt würden. Der Kg. weist darauf hin, dass ihn der Eb. von Trier hingegen davon unterrichtet hat, besagte Zollerhöhung sei mit Willen der Kff.2 erfolgt, weshalb folglich vom Kg. niemand beschwert werde. Er erklärt, dass das dem Eb. von Trier erteilte Zollprivileg dem Eb. von Mainz und seinem Stift keinerlei Schaden bringen oder seine Rechte beeinträchtigen soll.

Originaldatierung:
Am mittichen vor sandt Gallen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. – KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte); Von deß zolß zu Engerß wegen, als der dem bissch(of) von Trier erhohett ist, das das dem stiffte zu Mentze und sinen undertanen nit schaden sol (Empfängervermerk auf der Rücks.); o p l in Assch(affenburg)3 (zeitgenössischer Archivvermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Würzburg (Sign. Erzstift Mainz Urkunden Weltlicher Schrank L 3/72), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit ehedem rücks. eingedr. rotem (wohl:) S 13 an Ps. Reg.: Chmel n. 1863. Lit.: Erwähnt in den RTA 17 S. 413 Anm. 2 sowie bei Heinig, Zwischen Kaiser und Konzil S. 129.

Anmerkungen

  1. 1Im Jahr 1442 und darauf nochmals im August 1444 hatte der König dem Trierer Eb. erlaubt, den Zoll zu Engers zu erhöhen, s. Chmel n. 1083 sowie Regg.F.III. H. 5 n. 61 und dass. H. 9 n. 76.
  2. 2Miller, Jakob von Sierck S. 141f. zufolge hatte ein Großteil der Kurfürsten den Zollerhöhungen zu Engers und Boppard bereits zugestimmt. Auch die Erklärungen Sachsens und Brandenburgs waren Ende September 1444 erfolgt. Zudem stellte Kg. F. eine Bestätigung des Königs von Böhmen in Aussicht, s. RTA 17 S. 414 n. 200.
  3. 3Siehe Einleitung S. 4.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 42, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-10-14_3_0_13_25_0_42_42
(Abgerufen am 19.03.2024).