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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. bestätigt auf dessen Bitten Wilhelm Schlick von Seeberg, seinem Diener, und dessen Erben und Nachkommen mit Rat der Fürsten, Edlen und Getreuen rechter wissen und aus kgl. Machtvollkommenheit in khrafft des brieffs alle Briefe und Privilegien, die K. Sigmund über das Schloß Seeberg erteilt hat. Er erlaubt ihnen, dieses Schloß mit all seinen Rechten und Zubehör zu besitzen, damit wie mit ihrem Eigengut zu verfahren und es nach Gutdünken ungehindert zu veräußern. Kg.F. bestimmt, daß das Privileg Sigmunds in allen Punkten und Artikeln Kraft haben soll, als seien sie hier alle wörtlich aufgeführt. Er befiehlt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherrn, Rittern etc. sowie allen übrigen Untertanen des Reiches und der Krone Böhmen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und der in der Urkunde K. Sigmunds festgesetzten Strafe, die Privilegien von Schlick und dessen Erben zu beachten und zu schützen.

Originaldatierung:
Am montag vor sanndt Egidien tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert in einer als Libell gebundenen ausführlichen Privilegienbestätigung1 Kg. Ferdinands I. vom 29. April 1534 im StadtA Eger im SOkA Cheb (Sign. AM Cheb I, 1324), Perg., rotes S in wachsfarbener Schüssel an purpur-goldfarbener Ss. Reg.:Chmel n. 1714; Lichnowsky (-Birk) 6 n. 849; Gradl, Geschichte der Schlick S. 20 n. 233. Lit.: Siegl, Schloß Seeberg S. 216.

Anmerkungen

  1. 1Ebenfalls inseriert sind neben den in Anm. 2 genannten Privilegien Sigmunds die das Schloß Seefeld betreffende Urkunden Kg. Georgs von Böhmen vom 27. März 1463, Kg. Wladislaws II. von Böhmen vom 4. Juli 1474 und 20. Juli 1497 sowie Kg. Ferdinands I. vom 3. März 1527, siehe Siegl, Schloß Seeberg S. 216–227.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 71, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-08-31_1_0_13_26_0_71_71
(Abgerufen am 29.03.2024).