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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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Kg. F. belehnt aus kgl. Macht die Brüder Eberhard (III.) von Eppstein (‑Königstein) und Walther von Eppstein (‑Breuberg) auf Bitten ihrer Botschaft mit ihren ererbten Reichslehen, namentlich mit dem Anteil ihres verstorbenen Vaters1 am nuwen stetlin Münzenberg, dem Schloss Königstein, fünf Hufen Landes zu Nieder-Erlenbach, einem Anteil an der Fähre am hoibt2 oberhalb von Mainz, ihrem Anteil an einem Drittel eines Turnosen zu Kapellen, ihrem Anteil am Wegegeld zu Butzbach sowie dem Mörler Grund mit allen Zugehörungen und bestätigt ihnen die von ihnen und ihren Vorfahren von früheren Kaisern und Königen erworbenen Briefe, doch unbeschadet der Rechte von K. und Reich sowie der Rechte anderer und teilt mit, dass er Mgf. Jakob von Baden befohlen hat, ihnen den gewöhnlichen Lehnseid3 abzunehmen.

Originaldatierung:
Am dinstage nach dem heiligen Palmtag (nach Kop. A).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tatze (nach Kop. B).

Überlieferung/Literatur

Kop.: (A) Abschrift in einem Königsteiner Kopialbuch im StA Würzburg (Sign. Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts 71, fol. 137v-138r), Pap. (15. Jh.). – (B) Abschrift einer von dem öff. Notar Georg Meyer, Kler. der Diöz. Speyer, beglaubigten Kopie ebd. (Sign. MRA Hessen K 362/995), Pap. (15. Jh.). – Ebd. zwei Abschriften, davon eine unvollständig, Pap. (15. Jh.). – Regest nach (A). Reg.: Chmel n. 1621; Regg.F.III. H. 5 n. 56 (nach unzulänglicher Überlieferung); Scriba 2 n. 2262.

Anmerkungen

  1. 1Eberhard (II.) von Eppstein (‑Königstein) war im Juli 1443 verstorben.
  2. 2Der Straßenname „Haupt“ bezeichnet die Anlegestelle der Fähren am Rhein, s. Heuser, Namen der Mainzer Straßen S. 246. Die Fähre befand sich bis zu deren Aussterben im Besitz derer von Falkenstein. Nachdem danach das Lehen an das Reich zurückgefallen war, verlieh es Kg. Sigismund 1421 an den Reichskämmerer Konrad von Weinsberg, der seine Ansprüche jedoch gegenüber den Eppsteiner Erben nicht durchzusetzen vermochte, s. Schmitt, Ländliche Rechtsquellen S. 538; vgl. auch n. 103.
  3. 3Eberhard und Walther von Eppstein hatten Kg. F. am mantag nach dem sontage Invocavit 1444 (März 2) mitgeteilt, dass sie Johann von Wildungen bevollmächtigten, an ihrer Statt die Lehen zu empfangen (StA Würzburg, Sign. MRA Hessen K 362/995).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 35, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-04-07_1_0_13_25_0_35_35
(Abgerufen am 19.03.2024).