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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. bekundet, daß die Herren, Ritter, Edlen, Städte und Gemeinden des Kgr. Böhmen seinen Vetter Kg. Ladislaus von Ungarn wegen der Rechte, die dieser neben seiner Verwandtschaft und aus anderen Gründen an der böhmischen Krone besitze, sowie in Anbetracht der engen Verbundenheit der Häuser Böhmen und Österreich, ihrer Vorfahren und ihrer Herren, Länder und Städte zu ihrem Kg. und Herrn angenommen und ihn als dessen nächsten Verwandten und Vormund gebeten haben, die Vormundschaft und Verwaltung des Kgr. Böhmen zu übernehmen. Er nimmt auf diese Bitte hin die Vormundschaft an, verspricht, mit ganzer Kraft für das Wohl dieses Kgr. zu sorgen und gibt sein kgl. Wort, daß während dieser Zeit alle Urkunden, die der verstorbene Kg. Albrecht (II.) für das Land ausgestellt habe, mit all ihren Artikeln eingehalten werden sollen.

Originaldatierung:
F(eria) V an(te) Si(m)o(n)is et Jude ap(osto)lor(um) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Tschechische Übersetzung im SOA Třeboň (Sign. Historica 647), Pap. (15. Jh.). – Tschechische Übersetzung2 im Muzejní diplomatář im ANM Praha (Sign. C 26 sub dat.), Pap. (19. Jh.). Reg.: Palacky, Výtahy z listin rozličných S. 528 n. 438. Lit.: Palacky, Geschichte von Böhmen 4, 1 S. 99–102; Urbánek, České dějiny 1 S. 620–637; Hlaváček, Friedrich III. S. 288.

Kommentar

Siehe n. 65.

Anmerkungen

  1. 1Der Ausstellungsort ist ergänzt nach der Kop. aus Prag.
  2. 2Mit der Datumszeile Ve čtvrtek po sv. Šimoniši a Judě (Donnerstag nach den Hll. Simon und Juda, Okt. 31).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 50, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-10-24_1_0_13_26_0_50_50
(Abgerufen am 19.03.2024).