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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 15

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Kg. F. gebietet Jakob von Degenberg, dem Hans Closner von Stubenberg aufgrund eines Urteils des kgl. Kammergerichts1 die Summe von 1000 ung. Gulden innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen zu bezahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. Ergibt sich aus n. 54.

Anmerkungen

  1. 1Siehe unten n. 54, Anm. 1.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 15 n. 50, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-09-26_1_0_13_15_0_50_50
(Abgerufen am 19.03.2024).