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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. teilt dem Freigrafen Dietrich Pflüger (Phleger) in der Krummen Freigrafschaft mit, daß sein Kanzler Kaspar Schlick, Herr zu Weisskirchen, Burggraf von Eger und Elbogen, ihm dessen Vorladung vorgelegt habe, mit der Pflüger Bürgermeister, Rat und alle über zwanzigjährigen männlichen Einwohner der Stadt Elbogen des negsten dinstags nach sand Philipps und Jacobstag der heiligen aposteln schirst kunftig (1443 Mai 7) vor den Freistuhl nach Brüninghausen (Prunchenhusen) geladen hat, damit sie sich gegen Ruprecht von Mengersreuth verantworten, welchem Schlick Ehre und Recht verweigere. Schlick habe dagegen behauptet, daß diese Angelegenheit die Stadt nichts angehe und er Ruprecht Ehre und Recht nicht verweigert hätte, wie aus den gewechselten Schreiben und Botschaften hervorgehe. Obwohl die Krone Böhmen vom Reich laut der Goldenen Bulle und anderer Privilegien in der Weise gefreit sei, daß ihre Untertanen nur vor den zuständigen einheimischen Gerichten belangt werden dürfen, sei er (Kg.F.) aufgrund der ihm von Schlick für sich und die Stadt Elbogen geleisteten Dienste als Vormund seines Vetters Kg. Ladislaus wie auch als römischer Kg. und oberster Richter zu eeren und rechten wol mechtig. Kg.F. verbietet daher dem Freigrafen aus kgl. Machtvollkommenheit und unter Androhung des Verlustes seines Amtes, welches dieser innezuhaben vermeint, gegen die von Elbogen weiter zu prozessieren. Er befiehlt ihm, die Angelegenheit vielmehr unverzüglich an ihn zu verweisen, um diese entweder selbst zu richten oder durch die zuständigen Gerichte entscheiden zu lassen. Kg.F. bekräftigt zugleich, daß alle Urteile Pflügers kraftlos sein und den Elbogenern keinen Schaden bringen sollen, er für diese und für Kaspar Schlick gewerschafft und gewisheit gegenüber dem Freigrafen leiste und er dessen etwaigen Ungehorsam nicht dulden wolle nach all den Verfehlungen, die dieser unter Mißachtung seines Gebotes gegen ihn verübt habe und täglich verübe. Im übrigen sei Pflügers Brief den Elbogenern newlich vor dem suntag Judica nachst vergangen (1443 April 7) überantwortet worden, weshalb ihn solch eylund sach sehr befremde und er ein solches Vorgehen nicht gestatten wolle.

Originaldatierung:
An dem heiligen osterabend (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im ehemaligen StadtA Eger, heute im SOkA Cheb nicht mehr auffindbar. Nur im unten angeführten Druck überliefert. Druck: Novaček, Vemeschriften S. 15f. n. 1. Lit.: Prökl, Geschichte Elbogen S. 61f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 33, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-04-20_1_0_13_26_0_33_33
(Abgerufen am 19.03.2024).