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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

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Kg.F. bestätigt den Brüdern Johann, Alwig und Rudolf, Gff. von Sulz, sowie deren Erben rechter wissen und aus kgl. Machtvollkommenheit in krafft dis briefs alle Privilegien und Rechte, die sie und ihre Vorfahren von früheren römischen Kaisern und Königen, namentlich von K. Sigmund, erworben haben, ganz so, als seien sie hier alle wörtlich aufgeführt. Er bekräftigt außerdem aus kgl. Machtvollkommenheit unter Hinweis auf das Gf. Johann und den Habsburgern als dessen Vorfahren von den früheren römischen Kaisern und Königen gewährte Privileg, demzufolge kein Kläger vor dem Landgericht im Klettgau rechtlos gelassen werden soll, die ausschließliche Zuständigkeit dieses Landgerichts für Straftaten, die in diesem Gericht und in ihrer Ldgft. Klettgau begangen werden. Derjenige, über den vor dem Landgericht die Acht verhängt wird, soll von anderen Richtern davon nicht gelöst werden, es sei denn, er appelliere gegen das Urteil und dingte sich, als recht ist. Kg.F. befiehlt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren, Rittern etc. sowie allen übrigen Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade, diese Privilegien zu beachten.

Originaldatierung:
An afftermontag vor sand Michels tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilh(elmo) marchione de Hochberg ref. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch Perg. mit anh. S. – Kop.: Vidimus1 des Hofgerichts zu Rottweil vom 15. September 1457 im Familienarchiv Schwarzenberg im SOA Třeboň oddělení Český Krumlov (Sign. RA Schwarzenbergů primogenitura, Familie Sulz 7), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren. – Beglaubigte Abschrift des Registrators der schwarzenbergischen Regierungskanzlei Franz Antilew vom 7. Mai 1732 ebd. (Sign. RA Schwarzenbergů primogenitura, Lade 65), Pap. Reg.: Chmel n. 1142; Lichnowsky(-Birk) 6 n. 397; Regg. Baden 2 n. 1729; Battenberg, Gerichtsstandsprivilegien n. 1471.

Kommentar

Siehe n. 552.

Anmerkungen

  1. 1Gleichzeitig inseriert ist n. 552.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 30, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-09-25_1_0_13_26_0_30_30
(Abgerufen am 19.03.2024).