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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. lädt den Deutschordensmeister Eberhard von Seinsheim aufgrund einer Klage von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, er habe sie entgegen der von Kg. Kff. und Fürsten beschlossenen Protestation1 und unter Mißachtung seiner kgl. Gebote2 sowie der Nürnberger Freiheiten vor dem Konzil zu Basel verklagt und dort Urteile erwirkt, auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. den ersten darauf folgenden Rechttag peremptorisch vor sich und weist darauf hin, daß er auch im Falle seiner Abwesenheit dem rechten seinen gangk lassen wolle, was er auch der Gegenpartei mitgeteilt habe.

Originaldatierung:
Uff freitag noch assumpcionis Marie.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1548), Pap., rotes (stark zerstörtes) S 11 rücks. aufgedrückt.

Kommentar

Möglicherweise hat sich der Erwerb dieser Ladung durch Nürnberg mit dem Rechtserbieten des Deutschmeisters (s. n. 128) überschnitten.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 151.
  2. 2Siehe n. 32 und n. 39.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 154, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-08-17_2_0_13_14_0_154_154
(Abgerufen am 25.04.2024).