Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 26

Sie sehen den Datensatz 25 von insgesamt 820.

Kg.F. belehnt den vor ihm erschienenen Ritter Konrad von Rosenberg für sich und seine Frau Margarethe, geb. von Seinsheim, erblich rechter wißen und aus kgl. Macht mit dem Schloß Gnötzheim mit Zubehör, das bisher freies erbliches Eigentum gewesen ist und Konrad ihm mit Bitte um Belehnung als Reichslehen aufgelassen hat. Er bestimmt, daß sie das Schloß mit allem Zubehör als rechtes Erblehen besitzen und nutzen und vom Reich als Lehen empfangen sollen. Es soll erblich zuerst an ihre Söhne und männlichen Erben fallen, wobei der älteste es für sich und die anderen und ohne Beeinträchtigung der Töchter nutzen soll. Nach dem etwaigen Aussterben der männlichen Erben jedoch soll das Lehen erblich an die Töchter fallen und die älteste es für sich und die anderen nutzen. Falls Konrad und Margarethe keine (leiblichen) Erben hinterlassen sollten, dann soll das Schloß als erbliches Reichslehen an Konrads nächsten Erben fallen. Kg.F. bestätigt, daß ihm Konrad den üblichen Lehnseid geleistet habe.

Originaldatierung:
Ahm sambstag vor St. Lorenzen tage (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tatz (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch Perg., mit anh. S an purpurgrüner Ss. – Kop.: Vidimus1 des Hoch- und Deutschmeisters Johann Kaspar (von Stadion) vom 25. August 1639 im SOA Třeboň oddělení Český Krumlov (Sign. VS Schwarzenberg, L 262), Perg., rotes S in hölzener Schüssel an schwarz-weißer Ss. Reg.: Chmel n. 904 (ohne Datum). Lit.: Bauer, Herren von Rosenberg S. 210f.; Fugger, Seinsheim S. 125 (irrtümlich zu 1422).

Anmerkungen

  1. 1Erwähnt bei Hlaváček, Originalurkunden S. 37.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 26 n. 25, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-08-04_1_0_13_26_0_25_25
(Abgerufen am 19.03.2024).