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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. belehnt den minderjährigen Friedrich von Fleckenstein mit den von seinen Vorfahren ererbten Reichslehen, namentlich mit einem Burglehen in der Burg zu Hagenau sowie mit allen jetzigen und künftigen Leuten in den Pfarreien Sesenheim und Kauffenheim (Kauchenheim) sowie in den innerhalb dieser Pfarreien gelegenen Dörfern Runzenheim (Runßhein), Auenheim (Ouwenhen), Dengolsheim (Denckeltzheym), Dalhunden (Dalnhonden), Stattmatten (Stackmate), Giesenheim (Gysenheim), Roeschwoog (Roswalgk), Leutenheim (Lytheim) und Forstfeld sowie in dem Dorf Roppenheim. Ferner belehnt der Kg. ihn mit Gericht, Hof und Schultheißenamt zu Surburg (Sorburg) samt Zugehörungen, den Reben zu Minversheim (Munffersheim), Burg und Dorf Weitersweiler (Witerswilre) samt Leuten, Vogteien, Gerichten und allen Zugehörungen sowie dem dortigen Zoll und Geleit und mit einem Burglehen in der Burg zu Selz (Selß) samt einem nach Schröck (Schreck) verlegten Zollturnosen auf dem Rhein. Kg. F. verfügt, daß Friedrich den ihm jetzt dafür geleisteten Eid nach Erreichen des 14. Lebensjahres in die Hand des Eb. Jakob von Trier erneuern und von diesem im Namen von Kg. und Reich nochmals die genannten Lehen in Empfang nehmen soll.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus der Urkunde Eb. Jakobs von Trier von 1446 April 3, in der die nochmalige Eidesleistung bestätigt wird, im LHA Koblenz (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. F 77, Perg. (beschädigt), grünes S d. Ausst. an Ps., und dem Revers Friedrichs von Fleckenstein vom folgenden Tage, der als Abschrift überliefert ist im Diplomatarium Eb. Jakobs I. von Trier ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 13 S. 221f. n. 344), Perg. (15. Jh.)2.

Reg.: Chmel n. 888 (ohne Tagesangabe; danach jedoch Ausstellungsjahr und -ort).

Anmerkungen

  1. 1Das konkrete Datum ergibt sich aus den vom 27. Mai bis 6. Juni und vom 7. Juli bis 18. August 1442 währenden Frankfurter Aufenthalten des Kg., s. dazu RTA 16 S. 328 Anm. 5.
  2. 2Eine weitere Abschrift dieser Urkunde, die der Siegelankündigung zufolge vom Aussteller und dem darum gebetenen Johann von Eltz besiegelt wurde, findet sich in dem Bruchstück eines Kopiars Eb. Jakobs I. von Trier ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 14 S. 29f.), Pap. (15. Jh.).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 52, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-05-27_1_0_13_9_0_12589_52
(Abgerufen am 29.03.2024).