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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. belehnt1 die vor ihm erschienenen Nürnberger Bürger Hans Graser und Berthold Volckamer mit einem in zwei Teile aufgeteilten Hof zu Zirndorf, auf dem die Gebrüder Conz und Hans Zwingel sitzen. Er verleiht ihnen den Hof mit allen Rechten, Nutzen und Zubehör als gesamtes Lehen, soviel er ihnen daran nach Recht zu verleihen hat, jedoch unbeschadet der Rechte von König und Reich sowie anderer, und bestätigt, daß Hans und Berthold ihm dafür den gewöhnlichen Lehnseid geleistet haben.

Originaldatierung:
Am montag in den heiligenn pfingstfeirtagen (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Nürnberg (Sign. E 1 Genealogische Papiere, Schnöd Nr. 1 pag. 47-48), Pap. (16. Jh.). Reg.: CHMEL n. 535.

Anmerkungen

  1. 1Wenn in dieser, wie in einer ganzen Reihe ähnlicher Belehnungen für Nürnberger Bürger keine Vorurkunden angezogen werden, läßt dies vielfach auf den mündlichen Belehnungsvorgang schließen (vgl. HEINIG , Reichsstädte S. 330f. und Übersicht der Belehnungen Nürnberger Bürger von Kg. Wenzel bis Kg. F., ebd., S. 374-376). Sofern schriftliche Belehnungsprivilegien früherer Kaiser und Könige zu ermitteln sind, werden sie angemerkt. Im vorliegenden Fall ist zu verweisen auf die Bestätigung einer Urkunde Kg. Sigmunds von 1429 September 9 (RI XI n. 7413).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 107, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-05-21_3_0_13_14_0_107_107
(Abgerufen am 23.04.2024).