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Chmel, Regesta Friderici

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Geschichte des österreichischen Landtags zu Krems, nach den Berichten der Deputirten der Stadt Wien, welche aber im Abdrucke etwas confus sind.

1. Erste Versammlung der Landschaft, am 7. April um 12 Uhr. Zuerst beglaubigten sich die Bevollmächtigten des Röm. Königs Friedrich, Herr Conrad von Kreig, Hofmeister; Herr Hanns von Neitperg, Herr Jörg von Puchaim, Herr Albrecht von Potendorf, Herr Rudolph der Türs und Leopold Aspach, königliche Räthe. Dann trugen sie auf Ergänzung der Anwälte, aus dem Mittel der Landstände an, auf die Ernennung eines Landmarschalls (wozu der Rüdiger von Starhemberg doch sollte erbeten werden), auf die Bezahlung der Landesschuld, wozu die dazu angewiesenen Landesrenten nicht hinreichen; auf Mittel zur Befreyung von den Feinden (vor Anger). 2. Dann sprach Stephan der Eyzinger im Namen seiner abwesenden Brüdern, die nicht kommen konnten zum Landtage, wie ihnen die im Vertrage mit dem Könige versprochenen Artikel nicht seyen gehalten worden.

3. Darauf kam Herzog Albrecht auch zu der Landschaft, und liess durch Meister Hanns von Aich vorbringen: die Stände von Steyermark, Kärnthen und Krain hätten sich bemühet, ihn mit seinem Bruder, dem König Friedrich, auszugleichen; der König habe ihm angetragen, die Hälfte der Renten ihrer Provinzen, und wenn er mit Ihm ins Reich ziehen wollte, eine angemessene Summe Geldes zu den Reisekosten; er aber (Herzog Albrecht) habe zuvor verlangt eine Theilung der Lande, und dazu drey Wege vorgeschlagen. Entweder der König solle die Lande theilen und ihm (Albrecht) die Wahl lassen, oder er (Albrecht) soll theilen und dem König die Wahl lassen, oder endlich die Landschaft sollte theilen, was ihm (Albrecht) das liebste wäre. Er liess einen Spruchbrief hören, den der König Albrecht (II.) zwischen ihnen hatte ausgehen lassen, darin unter andern stand, dass Friedrich alle Erbschaft 6 Jahre inne haben und regieren soll; diese 6 Jahre gingen nun nach 4 Wochen aus, und desshalb wolle er nach 4 Wochen auch seinen Theil an der Regierung und der Vormundschaft (über Ladislaus) haben; auch liess er eine Abschrift vorlesen von einer Verschreibung des Königs gegen die tyrolischen Landleute, dass Er (König) den Herzog Sigmund 4 Jahre innhaben soll (am nächsten Sanct Jacobstag im July gehen 3 Jahre aus), und "in dem Lufft, da er geborn ist, holden, und mit Hubmaister, Kemrern, Schenkchen, und ainen erbern Schulmaister regirn, und ordenlich sol pflegen lassen, als aim solhen Fürsten zugehört, auch all beraitschafft, kleinat, edlgestain, peerl gevasst und ungevasst alles silber gemarchts und ungemarchts, und allen zaig püchsen da obgenant und unverrukchts halden, und beleiben sol lassen, und an der lantleut wissen und willen von dann nicht pringen soll." - Auch beklagte sich Herzog Albrecht, dass ihn auch von dieser Vormundschaft der König entfernt habe, da sie doch ungetheilt als Brüder leben sollen, "daran im sein brueder gar unrecht getan, und unprüderlich mitgefarn hiet." (Bey Kollar, Anal. Vindob. II. 1058, steht der Vertragsbrief zwischen Friedrich und Albrecht unter Vermittlung Herzog Albrechts (V.), dat. Wien, 6. May 1436, auch der österreichischen Landschaft; doch ist zu merken, dass p. 1061 die Geschichte der Verhandlungen von 1439 nach dem Tode König Albrechts II. steht bis p. 1065). Diese Stücke liess der Herzog bey dem Landtage vorlesen, und schloss daraus, dass ihm gleiche Rechte zustehen wie seinem Bruder, und er werde sich darnach halten und hoffe von ihnen, dass sie ihn nicht daran hindern werden. Auch sey er gekommen, um mit ihnen das Wohl des Landes zu berathen; er erinnerte sie auch daran, dass Alles, was der König für das Land hergegeben habe, von ihrem gemeinschaftlichen Vermögen gewesen sey.

4. Die Landschaft antwortet, am 9. April: sie danken für die Bereitwilligkeit, das Beste des Landes befördern zu helfen und er möge das Land unterstützen. Die Uneinigkeit mit seinem Bruder sey ihnen leid, und sie seyen bereit, zur Ausgleichung beyzutragen.

5. An demselben Tag Nachmittag antwortet die Landschaft weiter: sie glauben nicht, dass es zu ihrer Befugniss gehöre, über seinen Streit mit dem König zu entscheiden. "Nu mag sein fürstlich genad selber wol versteen das wir nicht macht haben ir paider Gnaden darumb zu entschaiden ..." sie wollen zur Ausgleichung helfen "alsverr wir darczu genuczt werden ..." er möge diese Antwort gnädig aufnehmen, damit die Unterhandlungen fortgehen zum Besten des Landes und sich nicht zerschlagen.

6. Indessen waren auch Stephan Eyzinger wieder gekommen mit mehreren Briefen, auch ein abgesandter Knecht des Herrn Caspar Schlick, worauf aber die Antwort verschoben wurde, bis die Angelegenheit des Herzogs Albrecht erledigt sey.

7. Es wurden den 64 Ausschüssen (aus jedem Stande 16) schriftlich 3 Wege vorgelegt, wie man die Landtagsgeschäfte abmachen könne.a) In Ueberlegung zu ziehen die Landesschulden, die Verpfändung der Renten und Schlösser, die rückständigen Soldzahlungen, die Anlehen des Schlick und Eyzinger, die Leibgedinge, was Alles zusammen eine so beträchtliche Summe beträgt, dass sie unmöglich aus den Renten des Landes, ohne ausserordentliche Beyhülfe der Landschaft bestritten werden kann, und fehlt diese, so ist Krieg und Plünderung zu besorgen. Darum sollen vor Allem die auswärtigen Schulden bezahlt werden, dann sollen die noch übrigen Renten gut angewendet werden; es sollten kundige Leute aufgestellt werden "in yedem virtail ettlich zu besichten, anslahern, innemern und ausgebern," die der Landschaft Rechnung legen sollen, "dapei auch unsers genedigisten Herren des Römischen Kunigs Anwelt sein solt, durch derselben unser Herr der Kunig der hanndlung aigentlich mogt underweist werden ..." Dieselben Anschläger sollen alle Güter untersuchen, in welchem Zustande sie sind, und darnach die Anschläge machen ("nach dem und sein gut tewr oder wolfail ist") an einem gewissen Tage in einer Stadt ihrer Revier, wohin die Amtleute und grösseren Güterbesitzer auch kommen sollen, damit jedes Dorf besonders geschätzt werde, und nach denselben Schätzungen soll der Anschlag auf jedes Gut berechnet werden (dabey zeigt sich, dass jedes Viertel in gewisse Districte abgetheilt war, die man "Ungelte" nannte, von der Erhebung des Ungelds); es sind bey diesen Anschlägen aber viele Rücksichten zu nehmen. Die Herren, Ritter und Knechte (der Adel) sind mit der Bewahrung ihrer Häusern und Burgen, mit der Nothwendigkeit des Kriegsdienstes ("auf ist zu rettung des lands") so sehr belastet, und desswegen sollten sie des Anschlags überhoben seyn; dabey ist aber zu bedenken, dass dann die Güter der Prälaten, Pfarrer und Bürger könnten ihrer Holden mehrere verlieren, dem vorzubauen ist; die geistlichen Güter müssen auch berücksichtigt werden, theils wegen der schweren Ausgaben, theils wegen der Stockung der Einnahmen; eben so sind die Städte zu berücksichtigen. Die Herren (geistliche und weltliche) sollen die unverzügliche Abstattung des Anschlags von Seite ihrer Holden selbst veranlassen; die Auswärtigen haben viele Güter im Lande, davon sie billig etwas höher durch besondere Anschläge belegt werden sollen, und falls sie sich weigern würden "das man sy denn gesprengt hiet, mit der arbait, oder wo das nicht gesein mocht, mit aufhaldung der frücht, und anders irs guts ..." Die Einrichtung soll in allen Vierteln gleich seyn, auf die verschiedenen Bodenwerthe aber Rücksicht genommen werden. P. 1074-1081.b) Ein zweyter Vorschlag ist: Jeder adelige Gutsbesitzer soll sich zu einer Summe Geldes verstehen, die er dann von seinen Holden wieder einfordern mag ("wolten sy denn solh von irn leuten nemen, oder sy des vertragen oder hinfür widerkern, oder nicht, das stund in yeds willen"); der Anschlag auf die geistlichen Güter könnte dann etwas anders als im vorigen Vorschlage gemacht werden, mit jeder Stadt soll besonders abgeschlossen werden, hinsichtlich der Güter der Ausländer bliebe es beym vorigen Vorschlag. - Auch die Urbarleute des Fürstenthums sollen ins Mitleid gezogen werden; dieser Weg würde etwas schneller aber vielleicht weniger einträglich seyn, "wann villeicht nicht alsvil daraus pracht wurde, als mit dem ersten wege." Der Vorschlag, den man zu St. Pölten machte, dass die Holden der Herren von ihrem Vermögen je vom Pfund 4 Pfenning, die Geistlichen 6 Pfenning und die Städte eben so viel (6 Pfenning) geben sollen, wäre sehr langwierig und ungewiss "wenn versehentlich ist menigere, die wol in ander weg möchten in ainem anslag zu staten komen, wurde sich irs guts nicht öffnen, und darvon nichts tun. So ist auch zu besorgen, menig wurden hart dar an kommen, das sy in ander leut ir gut liessen scheczen, wann die scheczen hart mochten solh schaczung getun, daran yeder ain genügen hiet ..." Macht man es so, dass es den Parteyen gefällt, so fällt desto weniger aus.c) Ein dritter Vorschlag ist: Vom Adel übernimmt Jeder eine gewisse Summe, die er dann auf seine Holden repartiren mag u. s. w. Mit dem zweyten fast gleichlautend.

8. Auf diese Vorschläge antworteten nun die Städte für sich, am 12. April, wie sie mancherley Rüstungen machen mussten und Züge, da sie Niemand schützte, und zu ihrer Befestigung viel aufwenden mussten, "darumb uns an stewr und andern rennten, die wir in des fürsten kamer raichen, darinn nyndert bedacht, noch nichts nachgelassen ist." - Eben so wenig sey ihnen das dem K. Albrecht gemachte Darlehen zurückbezahlt, wodurch Mancher zu Grunde gegangen ist, oder es nächstens wird, wesshalb sie um Zurückzahlung desselben anhalten, und bitten, man möge doch zusammen helfen, damit einmahl Fried im Lande werde, indessen wollen sie doch verwilligen, von den Erbgütern vom Pfund 4 Pfenning zu geben, auch nach billiger Schätzung vom fahrenden Habe ("welh nicht Erbgüter hieten"), doch vorausgesetzt, dass die Geistlichkeit und der Adel so viel gibt, und auch ihre Holden.

9. Auf dieses antwortete der Hohenberg, dass 4 Pfenninge zu wenig seyen, der Adel habe bey seinen Holden 12 Pfenninge vom Pfund angeschlagen, dass aber der Adel neben den Städten von seinen eigenen Gütern sich besteuern lassen soll "mugt ir wissen, das das unerhörlich und nie gewesen ist ..." sie sollen sich zu den 12 Pfenningen verstehen, man könne trotz des höhern Anschlags, nach der grossen Schuldenlast nicht auskommen.

10. Darauf erwiederten die Städte, sie hätten vernommen, dass die Prälaten von ihren Gütern nichts geben wollen, sondern nur von den Einkünften, die sie erübrigen, 12 Pfenning vom Pfund; das würde wenig abwerfen "wann meniger under in sprechen möchtt, das er aller seiner nucz und gult zu sein und seins gotshauss narung bedurffund wer, und sy doch die pesten güter im land habent, davon sy nichts teten ..." Wenn aber jeder Stand, wie sie verlangt haben, 4 Pfenning vom Pfund geben würde, würde es weit mehr ausgeben. - Zum Beyspiele ein Prälat hätte einen Zehent, der 1000 Pfund werth ist, der trägt 10 Dreyling Weins, den Dreyling geschätzt für 3 Pfund, macht 30 Pfund Gülte, vom Pfund 12 Pfenning macht 12 Schilling, indess sie von 1000 Pfund Werth 50 Pfund geben mussten nach dem Anschlag "das uns gar zu swer wer ..." ginge es aber nach ihrem (der Städte) Anschlag, brächte es von 1000 Pfund 16 Pfund, 5 Schilling, 10 Pfenninge, was weit ergiebiger wäre, ginge es durch und durch; auf das, dass es unerhört sey, dass der Adel mit den Städten gleich besteuert werde, erwiederten sie, dass der Anschlag "yecz nicht dem Fürsten noch in sein Kamer sey, sunder ew selbs und gemainclich land und leuten zu rettung vor dem gemain verderben, so land und leuten yecz gar swerlich und verderblichen anligt ..." Bitten gar sehr, das Verderben des Landes zu beherzigen.

11. Der Adel und die Bischöfe (von Passau und Freysingen) unterredeten sich, wie sie viele Kosten haben, auch hätten sie sonst nur aus gutem Willen nicht aus Zwang bisweilen beygesteuert "durch ains Lands Fürsten fleissigen pet willen ..." Doch wollen sie einwilligen, dass ihre Holden vom Werthe ihrer Erbgüter vom Pfund 12 Pfenninge steuern.

12. Die Prälaten bewilligten von ihren Einkünften 12 Pfenning vom Pfund nach dem von Alter her gewöhnlichen Anschlage ("das von alter herkömen sey, das solhe Herren gült anslag sey, ain dreiling zehents oder Perkrechts umb 3 phunt, ein Mutt Zehent habern für 1 phunt phennig, 1 Mutt Zehent Korns für 2 phunt phennig und 1 Mutt Zehent weicz für 3 phunt Phennig") auch ihre Diener und Holden vom Werth ihrer Güter 12 Pfenning vom Pfund.

13. Die Pfarrer und "Briester, die gotsgaben und aigen gut im land habent" sollen auch vom Werthe ihrer Güter 12 Pfenning vom Pfund geben.

14. Die Pfarrer, Capläne und "andre dienende Briesterschaft" soll auch ins Mitleid gezogen werden mit Einvernehmen des Bischofs von Passau, "doch das das gütlich werd fürgenomen, damit die briesterschaft des zukomen mügen und nicht beswert werden ..."

15. Inleute, Dienende, männliche und weibliche, über 16 Jahre, sollen jeder einen böhmischen Groschen oder 7 Wienerpfenninge geben.

16. Die Ausländer sollen vom Werthe ihrer Erbgüter von 10 Pfunden 1 Pfund geben; auch solche Ausländer, die nicht begütert sind, sollen bedacht werden.

17. Auf das Verlangen der Städte antworteten der Adel und die Prälaten, dass sie weit mehr Auslagen haben, um sich zu schützen, als die Städte, für die der Landesfürst sorge; auch sey die Jahre her in den Einkünften ein Ausfall gewesen; die Städte bedürfen keines solchen Aufwandes, und können sich eher helfen ("wan wenn in der wein wenig wirdet, so schenkchen und vertuen sy die dester tewrer"), sie sollen sich also drein geben.

18. Darauf antworten die Städte am 14. April: Ihre Auslagen und Kosten seyen eben so beträchtlich als die des Adels gewesen, auch hätten ihre Leute selbst Kriegsdienste leisten müssen, auch sie hätte der Misswachs hart betroffen "und grossern schaden daran genomen ... nachdem und wir solh nucz mit unserm gut hertigclichen erpawn mussen, so habt ir solh frucht, perkrecht und zehent wein und getraid missigclichen ..." Auch sie (die Adelichen) verkaufen ihre Artikel aufs Höchste als möglich; übrigens erbieten sie sich zu einem gleichen Anschlag von 4 Pfenningen vom Pfund, nur soll ein "verschriben" Landfriede werden und ein ordentliches Regiment hergestellt werden.

19. Dann theilten sich die 4 Stände und jeder berieth sich abgesondert, und die königlichen Räthe gingen von einem Stand zum andern als Unterhändler und suchten dieselben zu bewegen, etwas Ausgiebiges zu beschliessen, wobey sich jeder Stand zu einer gewissen Summe herbeyliess; die Prälaten für sich und ihre Leute zu 25000 Gulden, die Städte und Märkte zu 16000 Gulden, wovon Wien die Hälfte übernahm, die Bischöfe, Grafen, Herren, Ritter und Knechte willigten ein, dass ihre Holden vom Pfund des Werthes ihrer Güter 12 Pfenninge geben.

20. Dann wurden ein Landmarschall (Herr Rüdiger von Starhemberg) und 22 Landesräthe gewählt, die während der Abwesenheit des Königs die Regierungsgeschäfte besorgen sollten; überdiess wurden aus dem Prälatenstande 8 und aus den Städten 10 Bürger gewählt, die inbesondere die Zustandebringung des Anschlags besorgen sollten, und somit hatte der Landtag ein Ende.

Überlieferung/Literatur

Kollar, Analecta Vindob. p. 1049-1111.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 479, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-04-05_1_0_13_0_0_479_479
(Abgerufen am 16.04.2024).