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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. gebietet Bf. Anton von Bamberg sowie Propst, Dekan und Kapitel des Domstifts Bamberg aufgrund einer Klage von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, daß ihren Bürgern und armen Leuten unrechtmäßig Steuern abverlangt und trotz rechtlichem Ersuchen und mehrfacher Unterredungen mit Zwangsmaßnahmen zugesetzt würde, unter Bezug auf sein vormaliges Schreiben1 diese Beschwerungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens abzustellen, lädt sie andernfalls auf den 45. Tag nach Ablauf dieser Frist von 14 Tagen peremptorisch vor sich und weist darauf hin, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
An sannt Andres abent des heillig(e)n zwelfbot(e)n (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.md.r. Conr(adus) p(re)p(osi)tus Wien(nensis) canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Mit Kollationsvermerk des öff. Notars Georgius Alt versehene Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 65 Nr. 5), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Das Stück ist textlich weitgehend identisch mit der Ladung von 1440 Mai 16 (n. 11), enthält jedoch nicht die dort enthaltene Passage über das zusätzlich zur Steuer eingeforderte Reißgeld für den Würzburger Bf. sowie den Hinweis auf die gleichzeitige Ladung der Gegenpartei.

Anmerkungen

  1. 1Siehe unsere n. 11.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 79, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-11-29_1_0_13_14_0_79_79
(Abgerufen am 28.03.2024).