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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. überträgt seinem Rat Leopold Aspach auf Lebenszeit die Feste Gösting mit allen Nutzungen, Gülten, Renten, Zinsen und Zubehör. Aspach soll die Feste davon unwustleich innehaben, versorgen und bewahren und sie Kg.F. auf dessen eigene Kosten und Zehrung offenhalten, als dann ein getrewr diener und phleger seinem herren schuldig und gepunden ist. .

Originaldatierung:
An sand Kathrein tag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Conradus prepositus Wiennensis canc. etc. – KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte). – Verschriben der fest Gesting dem Leupold Aschpach (Blattmitte, evtl. Archivierungsvermerk einer der kgl. Kanzleien).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, 1441 XI 25), Perg., rotes S 12 (Siegelbild ausgewischt) in wachsfarbener Schüssel an Ps, rücks. rotes Wachs eingedrückt (Abdruck des Sekretsiegels fehlt).

Kommentar

Neben dem Text der Urk. befindet sich am rechten Rand ein Korrekturvermerk1 von derselben Hand, von der der KVr stammt2. Offenbar blieb die Urk. aufgrund dieser Korrektur beim Ausst. und wurde durch die Auswischung des Siegels ungültig gemacht. Auch der fehlende Abdruck des Sekretsiegels läßt darauf schließen, daß die Urk. nicht ausgefertigt wurde. Nicht auszuschließen ist, daß sie als Konzept für eine Ausfertigung diente, die bisher noch nicht gefunden wurde. Leopold Aspach ist 1442 Februar 10 und später als Pfleger zu Gösting belegt. Vgl. WICHNER, Geschichte des Benediktiner-Stiftes Admont S. 457 n. 555; siehe auch unten n. 135.

Anmerkungen

  1. 1Zu der den Kontext abschließenden Formel, mit der die Abtretung der Feste nach dem Tod Aspachs befohlen wurde, sollte nachgetragen werden: an allen unsern schaden.
  2. 2Der Vergleich der unterfertigenden Hände von n. 86 u. 61 hat ergeben, daß die Unterfertigung von n. 86 wahrscheinlich nicht von der Hand Konrad Zeidlers stammt. Die Unterfertigung von n. 61 wurde GENZSCH , Untersuchungen S. 22 n. 57, zufolge eigenhändig von Zeidler angebracht.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 86, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-11-25_1_0_13_12_0_86_86
(Abgerufen am 24.04.2024).