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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12

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Kg.F. als Vormund des Kg. Ladislaus bestätigt, daß seine Anwälte in Österreich mit Ladislaus von Netzpal und Pankraz von Liptau und Brantsch, Hauptleuten zu Galitz, zu deren (Sold-)Forderungen eine Vereinbarung getroffen haben, derzufolge er den Genannten 3000 fl. ung. und Dukaten schulde, und verspricht, diese Summe zu zahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Quittung des Ladislaus von Netzpal und des Pankraz von Liptau und Brantsch von 1441 Oktober 16 im HHStA Wien (Sign. AUR, 1441 X 16)1, Pap., runde grüne S der Ausst. unter dem Text aufgedr. (unter Pap.); Reg.: CHMEL n. 391; LICHNOWSKY (-BIRK) 6 n. 278.

Kommentar

Lit. vgl. bei n. 65.

Anmerkungen

  1. 1Quittiert wird die Zahlung von 2000 fl. durch Thoman Wisent, Hubmeister in Österreich. Dabei werden brieff über die Vereinbarung der Anwälte angeführt, ohne eindeutig Aussteller zu benennen. Wahrscheinlich urkundete Kg.F. wie in analogen Fällen (vgl. n. 65-71, 79, 81, 84). Nicht auszuschließen ist jedoch, daß die kgl. Anwälte in Österreich in Kg.F. Namen urkundeten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 12 n. 80, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-10-16_1_0_13_12_0_80_80
(Abgerufen am 20.04.2024).