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Chmel, Regesta Friderici

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Geschäfte des Landtags, der zu Wien gehalten wurde, auf welchem 24 von der Landschaft gewählte Ausschüsse über die Vorschläge der 12 Anwälte sich erklärten und die Anwälte zur Durchführung derselben bevollmächtigten (nachdem sie sich auch mit der übrigen Landschaft verabredet hatten).

1. Hinsichtlich des beantragten Landfriedens wurde beschlossen, den Landmarschall kräftig bey Handhabung des Landrechtes zu unterstützen, "wann an das lantsrecht mag der lantsfrid nicht gesein ..."2. Der Königin Elisabeth soll gegen Theben (Burg), so wie denen, die das Schloss Grub belagern, Hülfe geleistet werden, und diejenigen beseitigt werden, die sich der Belagerung widersetzen wollen.

3. Eben so soll man der Königin helfen bey dem Gerichtstage gegen den von Polen, und Bothschafter sollen nach Böhmen und Mähren gesendet werden.

4. Zur Bezahlung der "merklichen" Landesschuld und Auslösung der verpfändeten Renten soll "ain gemainer anslag auf all inwoner und gesst, die im lant gult und güter haben" gemacht werden.

5. Dem Abt von Melk soll man auftragen, die Kirche zu "Weykchendorf" zu bewahren, damit von dort aus nicht das Land beschädigt werde, "mainten si dann (der Abt und Pfarrer), das in das zu swer wer, das man die an der werr vernichtt, damit dem land icht schad daraus köm."

Überlieferung/Literatur

Kollar, Anal. Vindob. 984.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 365, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-09-01_1_0_13_0_0_365_365
(Abgerufen am 29.03.2024).