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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. gebietet den Leuten zu Ritten und Wangen, in ihrem mit den Leuten von Vilanders um eine Alm geführten Streit dem mit der Entscheidung beauftragten1 Vogt Ulrich von Matsch, Hauptmann an der Etsch, gehorsam zu sein und bis dahin nichts gegeneinander zu unternehmen, und weist sie darauf hin, daß er Zuwiderhandelnde an Leib und Gut strafen wolle.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 62.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 62.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 65, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-07-18_4_0_13_14_0_65_65
(Abgerufen am 28.03.2024).