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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 25

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Kg. F. befiehlt Eb. Jakob von Trier aus kgl. Macht wegen eigener Unkenntnis der Sachlage und wegen Zeitmangels auf die von deren Botschaft vorgebrachte Klage Eb. Dietrichs von Mainz, Eberhards (II.) von Eppstein (‑Königstein), Diethers von Isenburg-Büdingen, Gottfrieds1 von Eppstein (‑Königstein) sowie der Bürgermeister und des Rats von Frankfurt, die Bggf.2 und Burgmannen der Burg Friedberg verweigerten ihnen die Huldigung3, an seiner Statt zwischen beiden Parteien zu verhandeln. Er führt aus, dass die Kläger ihm haben vorbringen lassen, Gf. Heinrich von Schwarzburg (‑Arnstatt-Sondershausen) und dessen Sohn Heinrich hätten ihnen die wiederum seinerzeit von K. Karl IV.4 an diese verpfändete Stadt Friedberg mit allen Rechten verkauft, woraufhin die genannten Käufer gemäß der verschribunge die Burg Friedberg zur Huldigung aufgefordert hätten. Der Kg. befiehlt dem Eb. beide Parteien anzuhören und ihnen, sofern eine gütliche Einigung nicht möglich sein sollte, Rechttage zu setzen, sie rechtlich zu verhören und yne darinne geburlichen schub und ziele zu geben sowie ihnen, falls notwendig, zu verbieten, neuerlich gegeneinander vorzugehen, bis die Sache rechtlich ausgetragen ist. Er bevollmächtigt ihn, die Streitsache mit Urteil zu entscheiden und gebietet ihm, sich nicht durch etwaige Appellationen abhalten zu lassen und auch bei Abwesenheit beider oder einer der Parteien zu verhandeln an intrag nach der gehorsamen parthien noitdurfft als recht ist.

Originaldatierung:
Am mantag nach sanct Johanns tagk zu sunwenden (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Conradus p(rae)p(osi)tus Wienn(ensis) canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift eines Vidimus’ des Johann Blaßbalg, Dekan des Frankfurter Bartholomäusstifts5, und des Johann Grünauer, Dekan des Frankfurter Liebfrauenstifts von ffe(r)ia tertia proxima post diem sanctar(um) undecim miliu(m) v(i)rginu(m) 1441 (Oktober 24) im StA Würzburg (Sign. Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts 71, fol. 105v-106r). Lit.: Schilp, Reichsburg Friedberg; Stobbe, Stadt Friedberg.

Kommentar

Vgl. eine weitere, in Teilen gleichlautende und auf Klage von Bürgermeistern und Rat der Stadt Friedberg erteilte Kommission an Eb. Jakob von Trier (Regg.F.III. H. 4 n. 12).

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist hier wohl wie bei n. 7 der bereits verstorbene Gottfried (VII.) von Eppstein (‑Königstein), vgl. die dortige Anm. 2.
  2. 2Das Amt des Bggf. bekleidete von 1407 bis 1445 Eberhard (d. J.) Löw von Steinfurth, s. Schilp, Reichsburg Friedberg S. 86, s. auch n. 7 Anm. 1.
  3. 3Kg. F. gebot ebenfalls am 26. Juni 1441 der Burg Friedberg, den Pfandherren zu huldigen, s. n. 7. Die Stadt Friedberg hatte dies bereits am 8. Februar 1437 getan, nachdem die Schwarzburger Anfang desselben Jahres mit Zustimmung Kg. Sigismunds Friedberg verkauft hatten. Bei dem ebenfalls 1441 ausgestellten Huldigungsbrief der Burg jedoch handelte es sich Stobbe, Stadt Friedberg S. 168f. zufolge um eine Fälschung.
  4. 4Karl IV. hatte 1349 Mai 26 Friedberg an die Schwarzburger verpfändet, s. UB Friedberg 1 n. 390 und RI VIII n. 957.
  5. 5In der vorliegenden Abschrift wird Johann Blaßbalg, sicher irrigerweise, ebenso wie Johann Grünauer als Dekan des Frankfurter Liebfrauenstifts bezeichnet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 25 n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-06-26_3_0_13_25_0_8_8
(Abgerufen am 19.03.2024).