[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 12
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Kg.F. befiehlt seinen Mautnern und Amtleuten, den Klosterleuten des Frauenklosters Nonnberg in Salzburg in diesem Jahr bis weichnachten den Transport von höchstens 25 Fudern Wein und 25 Mut Getreide1 – oder was diese derselben in der zal zu ihrer speysung und notdurfft transportieren werden -an allen Mautstellen mautfrei zu gestatten. Bis weichnachten sollen die Klosterfrauen Kg.F. über ihre die Mautfreiheit betreffenden Briefe ein gantzes und lautters wissen tuen. Was von der oben genannten Menge bis dahin nicht transportiert wurde, darf ohne besondere kgl. Erlaubnis nicht mautfrei befördert werden.
- Originaldatierung:
- an pfintztag vor sand Dionisien tag
- Kanzleivermerke:
- KVr: L. con.2 – KVv: Nunberg ze Salczburg (rechter Blattrand).
Überlieferung/Literatur
Org. im HHStA Wien (Sign. AUR, sub dat. 1446 X 6), Pap., rotes S 12 rücks. aufgedr. (unter Pap.). Reg.: CHMEL n. 2159 (mit 1446 Oktober 6).
Kommentar
Unter dem KVr wurde (vermutlich von einem Mautner) die Menge der transportieren Waren notiert: Duxit 6 t(er)n(arios) per Pehalter3.
Anmerkungen
- 1In einem Register werden zum Jahr 1440 für das Kloster 25 Fuder Wein und 15(!) Mut Getreide angeführt, die mautfrei transportiert werden dürfen (HHStA Wien, Handschrift Blau 531, fol. 14v; s. dazu HOFFMANN , Weinfuhren S. 339 Anm. 11).
- 2Zu diesem Vermerk vgl. die Einleitung.
- 3Wohl als Personenname zu interpretieren. Ein N. Phalter aus Ottensheim kann 1445/47 als Kaufmann oder Frachter belegt werden. Vgl. FRIESS/SEIDL , Ein altes Mautbuch S. 16.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 12 n. 26, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-10-06_1_0_13_12_0_26_26
(Abgerufen am 25.04.2024).