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Chmel, Regesta Friderici

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bestätigt die Freiheit, dass Niemand, der zu der Stadt Ober-Ehenheim gehört, an andern Orten zu Recht stehen soll, als "die Edelleute in dem Selhofe und die Bürger unter der Lauben zu Ehenheim vor dem Schultheiss". (Ebenfalls von K. Carl IV.)

Überlieferung/Literatur

O. 27.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 141, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-09-21_4_0_13_0_0_141_141
(Abgerufen am 28.03.2024).