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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 14

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Kg. F. teilt Johann von Bachenstein, Lehrer in geistlichen Rechten, mit, Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg hätten ihm vorbringen lassen, Bachenstein habe sie als Richter des Konzils zu Basel auf Veranlassung Eberhards von Seinsheim, Deutschordensmeister, unter Umgehung der zuständigen weltlichen bzw. geistlichen Gerichte wegen eines in Nürnberg aufgrund zahlreicher Delikte nach Reichsrecht abgeurteilten schädlichen Mannes zu gütlicher Einigung oder aber neuerlicher Prozeßführung aufgefordert. Der Kg. fordert ihn daher auf, auch unter Hinweis auf die in den Dekreten des Konzils festgehaltene Weisung, daß alle Klagsachen vor den jeweils zuständigen Gerichten abzuhandeln seien, den Prozeß, soweit Weltliches betroffen ist, an ihn, den Kg. soweit Geistliches betroffen ist, an den für die Nürnberger zuständigen Bischof, als jeweils ordentlichen Richter zu verweisen.

Originaldatierung:
Am mittwochen nach sant Jacobs tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge Perg. mit rücks. aufgedrücktem S. – Kop.: Notariatsinstrument1 des öff. Notars Johannes Kritzelmor von Kulmbach von 1440 August 8 mit dem Rückvermerk Ein vidimus uns(er)s kunigs br(ief) als er Johannsen vo(n) Bachenstein zu Basel geschriben hat die sach von des tewtschen meisters wegen etc. für sich und den bischoff zu weissen etc. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 1382), Perg. – Abschrift und lat. Übersetzung dieser Abschrift ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, Akten des 7-farbigen Alphabets Nr. 2), Pap. (15. Jh.). Dieser und der an Eberhard von Seinsheim (s. n. 30) gerichtete Brief waren bereits 1440 August 8 in Nürnberg eingetroffen, denn unter diesem Datum schickte der Rat Abschriften der Stücke an seine beiden Unterhändler, Dr. Konrad Konhofer und den Stadtsyndikus Johann Marquard (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 14 fol. 215v -216r). Eine knappe Schilderung des Hergangs bietet MÜLLNER , Annalen 2 S. 347. Danach verweigerte der Deutsche Orden die Auslieferung eines in die dem Orden zugehörige St. Jakobs-Kirche geflohenen Diebes. Nach dessen Flucht aus der Kirche wurde er ergriffen und vom Rat abgeurteilt. Das nun vom Orden vorgebrachte Auslieferungsersuchen lehnte der Rat ab. Lit.: WEISS, Deutschordens-Ballei Franken S. 301; WEIGEL, Dr. Conrad Konhofer S. 248f.

Anmerkungen

  1. 1Das Notariatsinstrument wurde ausgestellt auf Betreiben des Bürgermeisters Hans Löffelholz d. Ä. und bezeugt von Reichhart Tuttpir, Priester und Altarist der Pfarrkirche St. Sebald zu Nürnberg, und Konrad Pirckawer, Bürger zu Nürnberg. Zu Tuttpir vgl. KIST , Matrikel Bamberg S. 89 n. 1252. Nach dem Eintrag im Jahresregister 1440 der Nürnberger Stadtrechnungen beliefen sich die Kosten für dieses Instrument auf 10 Schillinge (angeführt bei SANDER , Haushaltung S. 513).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 14 n. 29, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-07-27_1_0_13_14_0_29_29
(Abgerufen am 29.03.2024).