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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht erteilt Lachsenburg1 eine Urkunde von des Jarmarkts wegen daselbs … den er vorczeiten geendert und den heiligen Chreucz tag vor sand Michels tag (=Sep. 14) gelegt hat.

Überlieferung/Literatur

Besonders herausgehoben in der Bestätigung der Rechte und Urkunden von Laxenburg, die Kg. Friedrich 1440 Nov. 7 (an montag vor sannd Mertten tag [14]40) zu Wiener Neustadt ausstellte, ÖNB, Cod. 14.109, fol. 63v/64r (neu) [= 110v/111r (alt)].

Kommentar

Die Formulierung vorczeiten geendert ist wohl so zu verstehen, dass Albrecht eine entsprechende von ihm als Herzog ausgestellte Urkunde nun, nach seiner Königswahl, als König bestätigte. Laxenburg, das im 14. Jahrhundert an die Habsburger gekommen war2, erhielt 1388 ein Marktrecht mit einem am Dienstag zu haltenden Wochenmarkt (Friedrich III. verlegte bei Gelegenheit der Bestätigung diesen vormaln am Dienstag gehaltenen Wochenmarkt auf Sonntag.) und Asylrecht3. Wann der in der Literatur erst im 19. Jahrhundert bekannte Jahrmarkt4 dazu kam, ist unklar, denn nach der obigen Formulierung zu schließen hat Albrecht V./II. den Jahrmarkt nicht eingeführt, sondern nur hinsichtlich des Termins geändert. Das Jahrmarktsprivileg müsste Laxenburg demnach schon vor 1404 erhalten haben.

Anmerkungen

1.) Laxenburg in Niederösterreich, Be. Mödling. Das Dorf neben einer Burg erhielt 1388 Marktrechte (HBHistStätt I, S. 381 f.), wurde aber weiterhin Laxendorf genannt.

2.) Der genaue Zeitpunkt ist unklar (s. Franz Oehler: Geschichte der Herrschaft Laxenburg im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Diss. [masch.] Wien 1940, S. 14). Die Aussage im Marktprivileg Albrechts III. von 1388 (s. Dazu die folgende Anm.), dass die Leute zu Lachsendorf … bei newn zeiten an unser hand komen sind, belegt aber, dass die Erwerbung erst durch ihn, also erst nach 1365, erfolgte.

3.) Im Volltext bei Gertrude Horacek: Laxenburg. Beiträge zur Orts- und Besitzgeschichte. Diss. [masch.] Wien 1954, Bd. 1, S. 59 f.

4.) Horacek (w. o.) sieht die Einführung des Jahrmarktes erst durch das Privileg von Ks. Franz I. Vom 2. Okt. 1819, mit dem er auf den Montag nach Kreuzerhöhung (14. Sept.) gelegt wurde, gegeben; Oehler (w. o.) beschäftigt sich nur mit der Herrschaftsgeschichte und geht auf den Markt überhaupt nicht ein.

 

-- Quellennachweis: Wenninger, Regesten Albrechts II., S. 184, n. 8 --

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Redaktion, eingereicht am 01.02.2013.

Nachtragsregest, unpubliziert. Bitte beachten: Nicht in der RI-Druckausgabe, nur online!

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Empfohlene Zitierweise

RI XII [Online-Nachtrag] n. 1188c-N, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1439-00-00_13_1_12_1_0_1275C_1188C
(Abgerufen am 23.04.2024).