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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht nimmt Hans Cunadt zu Gelenau, die von Bloschdorf zu Wiesa, Hans von Hermsdorf zu Liebenau, Nikolaus Knoph zu Brauna, Nikolaus Röber zu Petershain, Hans Jude zu Reichenbach, Hans von Schönberg zu Reichenau, die Lütticher von Weissbach, Balthasar von Schönfeld zu Neukirch, Otto Carlowitz zu Neukirch, Jan Korbitz zu Gotschdorf, die Brüder Hans und Heinz Knobloch zu Schwepnitz, Nikolaus Taubenheim zu Kosel, Nikolaus von Heiniz zu Bischheim, Georg Hennersdorf zu Kunnersdorf, Peter Hensel zu Nebelschütz und Hans Rede zu Bernsdorf, teils Vasallen des (1438) verstorbenen Borso von Kamenz, teils Lehensmannen der Herrschaft Kamenz, die sich vor zeiten freigekauft hatten und sich nun an uns und unsere kron zu Boheimb williglich mit den mannschaften und lehenschaften gewandt und gekeret haben, als Lehensleute zur böhmischen Krone auf, bestätigt ihnen ihre genannten Lehen und Rechte (im Land Kamenz) und erteilt ihnen nach Leistung der Lehenseide die besondere Gnade, daß sie und ihre Nachkommen von ihm und der Krone zu Böhmen weder verpfändet, noch vergeben oder verwiesen werden sollen. Mit urkund dieses briefes versigelt mit unserm königlichen majestat insigel. G. z. Gorlicz 1438 am nehesten sonnabend vor s. Martins tage... (so Kop.). KU.: fehlt in Kop.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift (Pap., um 1580) im Stadtarchiv Kamenz (vgl. dazu die Vorbemerkung des unten angeführten Druckes). Druck: Cod. dipl. Lusatiae superioris 4, 49 ff. Reg.: Zobel, Verzeichnis Oberlausitzischer Urkk. I 6, 47 f. (zu November 15).

Kommentar

Die Datierung der hier zugrunde liegenden Kamenzer Abschrift ergibt den November 8. Schon Jecht ließ in Cod. dipl. Lusatiae superioris 4, 52 f. die Möglichkeit offen, daß das Datum auch auf November 15 lauten könnte, da zwei weitere, von dieser unabhängige Überlieferungen (dazu siehe die Vorbemerkung des Druckes a. a. O.) als Tagesdatum sonnabend nach s. Martinstage (wie auch Zobel a. a. O.) geben, und führte dazu aus, daß etliche Urkunden nach der Abreise Albrechts aus Görlitz am 12. November (vgl. n. 464/a) als Ausstellungsort noch ebendiese Stadt haben (siehe n. 468‒471, 474). Da aber in dieser Urk. oben S 1 angekündigt ist, muß hier wohl damit gerechnet werden, daß sie erst nach Vorliegen desselben in Breslau (also nach Dezember 2, vgl. n. 494/a) ausgestellt und rückdatiert wurde und dabei wohl auf den für den Ausstellungsort richtigen Termin von November 8, dem daher der Vorzug vor November 15 zu geben ist. Eine Ausstellung auch dieser Urkunde durch Kaspar Schlick (darüber vgl. ebenfalls n. 494/a) kommt wohl vom Sachverhalt her kaum in Frage, da sich die Empfänger direkt an den anwesenden Kg. wenden konnten und es durchaus möglich war, die endgültige Ausstellung dieser Urk. bis zum Eintreffen von S 1 zu verschieben bzw. sie zunächst wie jene für Görlitz von November 2 (n. 429) unter S 2 auszustellen. Diese Überlegungen dürften wohl auch auf n. 442 zutreffen, wo ebenfalls S 1 angekündigt ist.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 445, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-11-08_6_0_12_1_0_490_445
(Abgerufen am 28.03.2024).