RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII
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Albrecht trifft mit der Stadt Saaz ein Übereinkommen, betreffend die aus dieser Stadt stammenden Gefangenen, die Kurfürst Hzg. Friedrich (II.) von Sachsen derzeit noch in Gewahrsam hat (vgl. n. 372 und 409). Undatiert.
Überlieferung/Literatur
Nach dem Druck bei Wostry, Kg. Albrecht II. 2, 168 f., ad n. XI, soll diese Übereinkunft als Beilage (in Form einer Notiz) zum Brief Albrechts an Friedrich von Sachsen von 1438 Oktober 16 (siehe n. 409) überliefert sein. A. a. O. Staatsarchiv Dresden, Copiale 1, fol. 48, konnte eine solche Überlieferung allerdings nicht aufgefunden werden; die weitere Nachsuche blieb ebenfalls erfolglos.
Kommentar
Die Übereinkunft ist nach den Angaben Wostrys a. a. O. undatiert überliefert. Dem Sachverhalt nach war dieses Abkommen am 5. Oktober 1438 noch nicht geschlossen (vgl. Albrechts Brief an Friedrich v. Sachsen n. 372), wohl aber am 16. Oktober, an welchem Tag Albrecht dem Hzg. v. Sachsen u. a. davon Mitteilung macht (vgl. n. 409). Der Ausstellungsort ergibt sich aus dem Itinerar.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XII n. 409a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-10-16_2_0_12_1_0_446_409a
(Abgerufen am 28.03.2024).