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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht bestätigt der Stadt Bunzlau wegen ihrer Verdienste um die böhmische Krone die ihr in den Hussitenkriegen durch Brand verlustig gegangenen und nach guter kuntschafft seiner Räte ehemals empfangenen Privilegien, betreffend die freie Fischweide am Fluß Bober, die innerhalb einer Meile flußauf- bzw. -abwärts der Stadt liegt, die freie Jagd im Umkreis einer Meile in den der Stadt anliegenden Wäldern und insbesondere das schon von Hzg. Bolko (IV.) von Schweidnitz (gest. 1437) erteilte Recht des freien Salzmarktes in der Stadt und in ihrem Weichbilde sowie alle sonstigen Rechte und Privilegien, die ihr von böhmischen Königen oder Herzögen von Schweidnitz (und Münsterberg) erteilt wurden, bei einer Pön von 40 Mark lotigen goldes. Mit urkund diß brives versigelt mit unser konigliche maiestat insigel. Geben zu Prage 1438 am nehsten mitwochen nach s. Jacobs tag... (so Kop.). KU.: fehlt in Kop.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus der Stadt Görlitz von 1439 März 7 im Státní Archiv v Brně (Fremde Urkunden n. 17).

Kommentar

Siegelankündigung im Vidimus und die Aussage des Vidimierungsvermerkes der Stadt Görlitz besagen, daß die Urk. mit S 1 gesiegelt war. Dies war zu obigem Zeitpunkt nicht möglich. Dem Görlitzer Rat lag daher eine rückdatierte Zweitfertigung unter S 1 vor. Die Erstausfertigung erfolgte wie in ähnlichen Fällen (vgl. die Anmerkungen bei n. 245 und 251 sowie n. 494/a) unter S 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 312, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-07-30_2_0_12_1_0_340_312
(Abgerufen am 19.04.2024).