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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht urgiert1 bei Bischof Georg von Brixen, er habe ihm in Betreff des Grafen Johann von Schaumberg, seines und des Reichs Hofmeister, und des Schlosses und der Herrschaft Schwanenberg, das diesem von seinem verstorbenen Schwager Friedrich von Pettau umb ein sum gelts als Pfand verschrieben worden sei, geschrieben, damit er ihm dieses Pfand bestätige, und der Bischof habe geantwortet, dass er wegen mancherlei Ansprüche, die in dieser Sache an ihn herangetragen worden seien, einen [Gerichts-]Tag ansetzen wollte, auf dem [eine rechtliche Entscheidung] gefunden werden solle, damit weder er selbst noch sein Gotteshaus in Verdacht [der Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei] gerieten, und bei dem sich auch der Schaumberger einfinden solle2. Er [Albrecht] habe nun die Ansicht, dass dies weder für ihn [den Bischof] noch für sein Gotteshaus notwendig sei, da die Verschreibung des Schaumbergers recht gevertigt ausgestellt und Schloss und Herrschaft noch erledigt (noch nicht zurückgelöst ) seien. Außerdem sei der Schaumberger wegen Königs- und Reichsangelegenheiten unabkömmlich und könne daher den angesetzten Tag nicht besuchen. Er [Albrecht] begehre daher ernstlich, dass der Bischof dem Schaumberger seine Verschreibung ohne weiteren Aufschob bestätige, da er diese jeweils rechtzeitig ihm und seinen Vorgängern vorgelegt habe. Sollte deshalb jemand Ansprüche an ihn [Gf. Johann] stelle, sei er bereit, für das Verfahren vor den Bischof zu kommen. Er [Albrecht] erwarte eine entsprechend positive schriftliche Antwort bey disem boten3. Geben zu Prage an donerstag nechst vor Margarethe, unsere Riche in dem ersten Jare. Ad mandatum dni. Regis Hermannus hecht. Adresse: Dem erwirdigen Jorigen Bischoven ze Brichsen etc.

Überlieferung/Literatur

Zeitgenössische Abschrift im Staatsarchiv Bozen, Bestand Hochstift Brixen, Bischöfl. Archiv, Akten Lade 43, 8, D,fol. 14R/v.

Anmerkungen

1.) Vgl. dazu RI XII [Online-Nachtrag] n. 48a-N

2.) Die von Bf. Georg am 8. Juni (an suntag trinitatis) zu Brixen ausgegangene Antwort (Abschr, im selben Bestand, fol. 13V/14r) enthält darüber hinaus, er sei von seinem Kapitel und seinen Gottesleuten dahingehend informiert worden, dass diese Sache vom genannten Pettauer bereits an seinen Vorgänger (Bf. Ulrich III. Putsch, 1428-1437) herangetragen worden sei, ohne aber zu einem Ergebnis zu führen. Außerdem hätten ihm kürzlich in derselben Sache zwei von Stubenberg je eine eigene Botschaft geschickt, und jeder habe eigens gebeten, ihm erbschaftshalber die genannten Lehen zu verleihen, da er – der eine durch seine Frau, die des verstorbenen Pettauers Schwester, der andere durch seine Mutter, die auch eine von Pettau sei sei … der nächste Erbe sein, und auch andere Leute hätten Erbschaftsansprüche angemeldet. Von den Ansprüchen des Schaumbergers habe er bisher nicht gewusst.

Bei den hier genannten beiden Stubenberg muss es sich um den mit Friedrich von Pettau Schwester Agnes verheirateten Leutold (bez. 1423-1469) und um seinen Cousin 4. Grades Otto (bez. 1426-1446), Enkel Hartnids IV. (Härtlins d. Ä.) von Pettau über dessen Tochter Anna, handeln (s. Joh. Loserth: Stammtafel der Herren und Grafen von Stubenberg. Beilage zu Ders.: Das Archiv des Hauses Stubenburg. In Beiträge zur Erforschung steirischer Geschichte 35 (1906)). Auch Johann von Schaumberg war mit einer Schwester Friedrichs, ebenfalls Anna genannt, verheiratet (dazu wie auch zu seinen Ansprüchen – Friedrich von Pettau hatte ihm am 28. Februar 1432 für den Fall seines Todes ohne männliche Erben [also offenbar nicht als Sicherstellung für geliehenes Geld, sondern für einen Erbschaftsanteil] 25.000 Gulden auf Schloss, Markt und Urbar Schwanberg verschrieben – und der letztlich erfolgten Erbschaftsteilung s. Anton Brandstetter: Das Geschlecht der Herren und Grafen von Schaumberg. Diss. [mach.], Wien 1951, S. 74ff.). Zu weiteren Erbschaftsansprüchen nach Friedrich von Pettau s. z. B. Reg Imp XII, Nr. 1011.

3.) Bf. Georg teilte dem König als Antwort am 1. August (ze Brichsen an sandt Peterstag ad vincula [14]28, Abschr. Ebd., fol. 15V/r) mit, er habe an diesem Tag seinen Brief erhalten, sei aber wegen Notwendigkeiten des Hauses Österreich von hertzog Fridreichen den eltern ewrn vettern beauftragt, als hewt von lande ze reiten. Nach altem Herkommen sei er nicht berechtigt, in so wichtigen Sachen und ohne Wissen und Rat seiner Gotteshausleute, die er aber aus den genannten Termingründen nicht mehr zusammenbringen hätte können, zu handeln, weshalb er dem König derzeit keine vollkommene Antwort geben könne. Da die Sache wichtig und ihm wie seinem Gotteshaus viel daran gelegen sei, bittet er dafür um Entschuldigung. Sofort nach siner Rückkehr wolle er seine Gotteshausleute zusammenrufen und nach ihrem Rat und durch seinen Boten dem König antworten.

Weitere Hinweise auf Erledigung der Sache fehlen aber in diesem Bestand. Es scheint aber in der Folge zu einem Prozess vor Leopold Aspach, Verweser von Graz, gekommen zu sein, da dieser 1442 Nov. 12 eine Urkunde in einer Streitsache umb geltschuld und andern anfordrung, berührend Bernhards von Pettau Töchter Anna (Gemahlin Gf. Johann von Schaumberg) und Agnes (Gemahlin Leutbolds von Stubenberg) sowie ihren Bruder Friedrich, ausstellte (Loserth: Archiv Stubenberg [w. o.], S. 87, Nr. 18). Letztlich konnten die beiden Schwestern als Haupterbinnen des am 6. Jan. 1438 verstorbenen Friedrich erst nach der Abfertigung anderer Verwandter im Jahre 1447 das Erbe teilen. Dabei fielen Markt, Burg und gericht Schwanberg an die Stubenberger (Hans Pirchegger: Die Herren von Pettau. In: ZS d. Hist. Vereins f. Steiermark 42 (1951), S. 3-36, hier S. 28 f.).

 

-- Quellennachweis: Wenninger, Regesten Albrechts II., S. 179f, n. 3 --

Nachträge

Nachträge (2)

Nachtrag von Redaktion, eingereicht am 01.02.2013.

Nachtragsregest, unpubliziert. Bitte beachten: Nicht in der RI-Druckausgabe, nur online!

Nachtrag von Markus Wenninger, eingereicht am 06.05.2017.

Die Ortsnennung "Schwanenberg" in Z. 2 des Regests ist in "Schwanberg" zu korrigieren (so auch am angegebenen Druckort).

MfG, MW

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Empfohlene Zitierweise

RI XII [Online-Nachtrag] n. 293a-N, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-07-10_8_1_12_1_0_313A_293A
(Abgerufen am 24.04.2024).