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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht unterrichtet Hzg. Friedrich (IV.) von Österreich, daß er auf Grund des von den Gesandten des Konzils von Basel, B. Johannes (Schele) von Lübeck und Nikolaus (von Kues), Propst zu Münstermaifeld, zwischen den genannten Parteien gestifteten Friedens (wie n. 64), der von K. Sigmund gebilligt worden war, Hzg. Ludwig (VII.) von Bayern unter seinen und des Reichs Schutz und Schirm genommen habe, setzt ihn als Protektor Ludwigs (VII.) in den Gebieten im Gebirge und zwischen Isar und Inn sowie für Schloß und Herrschaft Schärding ein, gibt bekannt, daß er die Grafen (Ludwig I. und Ulrich V.) von Württemberg für die Gebiete zwischen Lech und Donau und die Herrschaften Lauingen und Höchstädt (an der Donau) als Protektoren bestellt habe, und befiehlt dem Hzg., den daraus entstehenden Verpflichtungen nachzukommen.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift (Pap., 15. Jh., unvollständig, undatiert) im Hauptstaatsarchiv München (Allgemeines Staatsarchiv, Neuburger Kopialbuch 8, fol. 264r‒265r).

Kommentar

Zum Datum vgl. n. 64. Friedensdauer und Parteien sind auch hier genau angegeben, wegen n. 64 erübrigt sich aber die abermalige Wiedergabe. Überschrift von der Hand des Textes: Der von Osterreich gewaltzbrif von dem Romischen konig.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 65, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-05-10_5_0_12_1_0_79_65
(Abgerufen am 18.04.2024).