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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht benachrichtigt Bischof Georg von Brixen, dass sich sein Hofmeister Gf. Johann von Schaumberg, oberster Marschall der Steiermark und Landmarschall in Österreich, wegen einer vom verstorbenen Friedrich von Pettau, seinem Schwager, für ihn ausgestellten verschreibung1 über das Schloss Schwanberg2 mit seiner Zugehörung, das Lehen des Gotteshauses Brixen sei, an ihn gewandt habe. Mit dem nun erfolgten Tod Friedrichs sei diese Verschreibung schlagend geworden (zuschulden komen), weshalb Gf. Johann persönlich oder durch einen Anwalt beim Bischof um Bestätigung einkommen werde. Da er [Albrecht] aygentlich vernomen, dass diese Verschreibung rechtfertiglich bescheen sei, wie der Bischof aus den darüber lautenden Urkunden entnehmen könne, bitte er ihn in Anbetracht dessen, dass dies seine erste Bitte an ihn sei, ihm diese Bestätigung unzuverzüglich vor meniglich auszustellen. Geben zu Wienn am Sampcztag nach Philippi und Jacobi Aplor. Unser Riche in dem ersten Jahre. Ad mandatum d. Regis Caspar Sligk miles Canc. Adresse: Dem erwirdigen Jorigen Bischoff zu Brichsen unserm fursten und lieben andechtigen

Überlieferung/Literatur

Zeitgenössische Abschrift im Staatsarchiv Bozen, Bestand Hochstift Brixen, Bischöfl. Archiv, Akten Lade 43, 8 D, fol 13r3. Lit.: Franz Ant. Sinnacher, Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol. Bd. 6, Brixen 1828, S. 226.

Anmerkungen

1.) Mit diesem Wort wird im Allgemeinen eine Schuldurkunde bezeichnet. Der etwas ungenaue Texte der Urkunde lässt aber auch die Möglichkeit denken, dass es sich um eine Verschreibung auf Todfall – zu unterscheiden von einem textament, das als gescheft bezeichnet wird – handelte (vgl. aber dazu die Urgenz Albrechts vom 10. Juli d. J., unter Reg. Nr 3 {RI XII [Online-Nachtrag] n. 293a-N}).

2.) In der südwestl. Steiermark, Bez. Deutschlandsberg.

3.) Diese Urkunde gehört zusammen mit der Urgenz Albrechts (unter Reg Nr 3 {RI XII [Online-Nachtrag] n. 293a-N}) und den Antworten Bischof Georgs zu den noch nicht aufgearbeiteten Brixner Beständen im Staatsarchiv Bozen, auf die es nur unzulängliche Hinweise gibt (z. B. im alten Brixner Archivrepertorium im Tiroler Landesarchiv), weshalb sie Hödl bei seinen Recherchen entgangen sind. Ich danke Harald Toniatti vom Staatsarchiv Bozen herzlich für die Übersendung von Digitalfotografien.

 

-- Quellennachweis: Wenninger, Regesten Albrechts II. , S. 177f, n. 1 --

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Redaktion, eingereicht am 31.01.2013.

Nachtragsregest, unpubliziert. Bitte beachten: Nicht in der RI-Druckausgabe, nur online!

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Empfohlene Zitierweise

RI XII [Online-Nachtrag] n. 48a-N, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-05-03_12_1_12_1_0_61A_48A
(Abgerufen am 29.03.2024).