RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI,2
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erlaubt dem Caspar v. Clingenberg sich für seinen 2 Jahre rückständigen Gehalt im Betrage von 1000 rhein. Gulden an das Geld zu halten, das er in seinem Auftrage von den Geistlichen des Konstanzer Bistums erhoben bat; („doch das du uns vorauß versehest, das uns ouch etwas werde“).
- Originaldatierung:
- (frit. vor palmar.)
- Kanzleivermerke:
- KU. w. v.
Überlieferung/Literatur
ib. 83r.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XI,2 n. 6253, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1425-03-30_2_0_11_2_0_231_6253
(Abgerufen am 19.04.2024).