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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 1

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Kg. S. verleiht, konfirmiert und erteilt (concedimus … confirmamus ac presentibus elargimur) mit wohlbedachtem Mut, gutem Rat aller seiner und des Reiches Fürsten, Grafen, Barone und Edlen, mit rechtem Wissen, aus seiner besonderen Gnade (de habundanciori plenitudine specialis gracie nostre) und aus eigenem Antrieb (motu proprio) den edlen Brüdern Hermann und Franz Claricini aus Cividale del Friuli (de Claricinis de Civitateaustrie patrie Foriiulii) und deren Erben und Nachkommen angesichts der treuen Dienste, die die Brüder und deren Vorfahren ihm und dem Reich geleistet haben, zur Unterscheidung von deren bisherigem gewöhnlichen Wappen das durch sie von der Familie Dornpacher ererbte, in der Urk. bildlich dargestellte Wappen (hic depicta arma seu nobilitatis insignia, in signum alterius armature antique alia arma hereditario nomine domus de Dornpacher). S. setzt fest, dass die Brüder und deren Erben und Nachkommen das Wappen künftig sowohl im Kampf als auch im Lanzenspiel, Turnier und bei allen ritterlichen Übungen (in preliis, hastiludiis, torneamentis et in omni exercicio militari) führen dürfen, und gebietet unter Androhung seiner schweren Ungnade und bei einer Pön von 20 Mark reines Goldes allen, die Bestimmungen seiner Urk. (hanc nostre concessionis, elargicionis et confirmacionis paginam) nicht zu verletzen. Arenga: A claro lumine troni cesaree velud e sole radii nobilitatis res alie legittimo iure procedunt et omnium nobilitatum insignia ab imperatoria maiestate dependent, ut non sit dare alicuius generositatis insigne, quod a gremio non proveniret cesaree claritatis.

Originaldatierung:
(vicesimo octavo die Ianuarii, 31 – 8)
Kanzleivermerke:
KVr: Ad relacionem domini Symonis episcopi Traguriensis Georgius episcopus Patauiensis cancellarius. – KVv: R(egistrata).

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. (in den Faltungen teilweise beschädigt) lat. mit einem stark beschädigten, in eine moderne hölzerne Kapsel eingeschmolzenen wachsfarbenen Majestätssiegel (Posse 13/3) an blau-roter Seidenschnur, in Moravská Galerie Brno, Sammlung der angewandten Kunst, Inv. Nr. 20272. Die Urkunde ist prachtvoll ausgestattet: Die Wappenminiatur befindet sich in einem goldgerahmten roten Vierpass, der in ein ebenfalls goldgerahmtes hochrechteckiges Bildfeld eingeschrieben wird, wobei die Zwickel türkisgrün bzw. blau sind und mit goldenen Ranken geziert werden. Das linksgewendete Vollwappen besteht aus einem silber-schwarz gespaltenen Schild mit zwei abgewendeten gestürzten Büffelhörnern mit verwechselter Tinktur, aus einem golden gekrönten schwarzen Stechhelm mit silber-schwarzer Helmdecke und einem Kleinod – einem silbernen und einem schwarzen Büffelhorn. Die vierzeilige S-Initiale auf Goldgrund mit türkisen Akanthusranken und zwei den Schriftspiegel links und rechts begleitende Ranken scheinen erst später, um 1430–1440 in die bereits ursprünglich für entsprechenden Dekor freigehaltenen Flächen eingemalt worden zu sein. Reg.: Frank, Standeserhebungen, I, S. 182 (dt. Kurzreg.; nach einer Kop. im Österreichischen Staatsarchiv); Krejčík, Šest století, S. 5 (tsch. fehlerhaftes Kurzreg.; nach Orig.). Lit.: Krejčík, Erbovní listina; ders., Šest století, S. 5; Roland – Zajic, Les Chartes (im Druck).

Kommentar

Die nicht ganz klare Formulierung in der Dispositio, dass das durch Kg. S. verliehene und bestätigte Wappen der Familie Dornpacher durch die Familie Claricini in signum ihres anderen, alten Wappens geführt werden darf, ist höchstwahrscheinlich so zu deuten, dass die Claricinis mit dem abgebildeten Wappen ihr altes Wappen bessern konnten. Es ist allerdings auch möglich, dass das abgebildete Wappen bereits eine gebesserte Variante des alten Familienwappens darstellt. Obwohl die Urk. einen Registraturvermerk trägt, ist sie in den Reichsregisterbüchern S.s nicht auffindbar. Entweder wurde sie in das Register nicht eingetragen, oder sie wurde vielleicht – trotz der Ausfertigung durch die Reichskanzlei – in die nicht mehr erhaltenen ungarischen königlichen Registerbücher registriert (siehe Einleitung).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 1 n. 7, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1418-01-28_1_0_11_0_1_7_7
(Abgerufen am 19.04.2024).