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[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)

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Verzeichnis der klagepunkte erzbi. Johanns von Mainz gegen kg. Ruprecht: Der erzbischof fordert vom könig: 1) das recht, einen kanzler, protonotarien und notare in der erzkanzlei nach belieben einzusetzen, zu vereidigen und zu entlassen, 2) zuweisung der ihm gebührenden gefälle aus der kanzlei, ob er am hofe anwesend ist oder nicht, 3) den zehnten ₰ aller judenschatzung, 4) zahlung der 30000 fl. aus dem schuldbriefe k. Karls IV., 5) aufhebung des verbotes am schlosse zu Höchst zu bauen, 6) entschädigung für den vertragswidrigen angriff des königs auf die diener und amtleute des erzbischofs (zug in die Wetterau 1405). Der erzbischof klagt ferner 7) über begünstigung der feinde des stifts und verhinderung ihrer verfolgung durch den könig und seine amtleute. 8) Der vogt zu Heidelberg nimmt dem probst von Lorsch und den geistlichen und mannen des erzbi. zu Benßheim mit gewalt ihre gült, gotteslehen und mannlehen. 9) Wogen des streites um das gericht zu Handschuhsheim, das holz Muckenstorm eund die wälder zu Rynberg verweigert der könig den austrag und er besetzt ein gericht zu Neuenheim mit Heidelberger bürgern, die die Mainzer untertanen mit »undergangen, pandungen und täglichem betrange« schädigen und die waldungen verhauen, so dass ein teil der einwohner das dorf Handschuhsheim räumen muss. 10) Haben des königs Leute vertragswidrig das mainzische schloss Bingen verbrannt und den besuch des marktes zu Bitngen verhindert und anstatt die strassen zu schützen, auf den strassen bei Bingen zwischen Olmen und Mainz leue angegriffen, zur umkehr gezwungen und im getreidekauf gehindert. 11) Der könig hat von den nicht im landfrieden befindlichen Mainzern widerrechtlich den landfriedenszoll erhoben. 12) Durch einwirkung des königs musste der erzbischof wegen des schlosses Liesberg, aus dem er schwer geschädigt worden war, eine ihm unbequeme »sühne« annehmen. 13) Der könig hat ihn ferner gezwungen, den ihm zustehenden schutzjuden zu Bernßheim abzutun. 14) Der könig hat entgegen der verabredung, sich gegenseitige klagen mitzuteilen, ohne dies zu tun klageartikel über den erzbischof zusammengestellt und diesen und sein kapitel nach Oppenheim vor die reichsstände gefordert. 15) Er hat gr. Symon von Spanheim widerrechtlich dazu gedrungen, ihm 7000 fl. von dem »bruche« seines schutzjuden Gottschalk zu geben. Er enthält ferner dem amtmann des erzbischofs, gr. Dietherich von Hoensteyn und dessen vettern ihre gefälle zu Gelnhausen und Friedberg vor. Ebenso dessen marschall Henne von Waldeck einen turnos am zolle zu Selz. Auch hindert er Henne und dessen vetter Johann Sanecke von Waldeck daran, 24 fuder wein zollfrei nach Bacharach und Caub zu führen, gegen ihr von Pfalz verbrieftes recht.

Überlieferung/Literatur

Würzburg, Kr.-A. Mainz. Ingross. B. 14, 257b. R. T. A. VI., 25 nr. 11.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 4297, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1406-01-08_2_0_10_0_0_4301_4297
(Abgerufen am 23.04.2024).