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[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)

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Kg. Ruprecht bestätigt der stadt Weinsberg, die ihm besonders anhänglich (genuegig) war »alle ir fryheid, gewonheit und rechte und auch alle ire brieffe, die sie hant und dye sye biß uff diesen hutigen dag her haben bracht«. Er verspricht, die stadt nicht zu verpfänden oder zu verkaufen. Der stadt wird die etwa rückständige reichs- und judensteuer erlassen und das recht verliehen, sich mit den andern städten zur abwehr etwaiger bedränger zu verbinden, »als verr yer aller mogend reichet«.

Überlieferung/Literatur

Copb. 801, 8a. K. Wien, RR. C. Chmel, Reg. Rup. nr. 34.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 295, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1400-12-12_1_0_10_0_0_295_295
(Abgerufen am 29.03.2024).