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[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)

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Undatiertes protokoll über die vereinbarung der fürsten und städte (des landfriedens) zu Franken: Wegen der bei eroberung des schlosses Dannenberg gefangenen, so sollen diese ledig gelassen werden, falls sie auf alle forderungen und ansprüche verzichten. Ein teil der ganerben zu Dannenberg soll vor das landgericht des landfriedens nach Mainz gefordert werden.

Überlieferung/Literatur

Frankfurt, Std.-A. Reichssachen Bd. I, nr. 600.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 173, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1400-10-16_5_0_10_0_0_173_173
(Abgerufen am 28.03.2024).