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[Regg. Pfalzgrafen 2] Ruprecht I. (1400-1410)

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Bekennt, dass ihm Diethrich, herr zu Runckel und Francke von Kronenberg als vormünder der tochter Diethrichs, Else von Runckel, witwe Walthers von Kronenberg und ihrer kinder, deren wittum im betrage von 3000 fl. geliehen haben, gegen zahlung von 300 fl. jährlicher gülte an Else von R. an Martini. Diese gälte beweist ihr der könig bis zur wiederlösung auf den zoll zu Caub. Er setzt als bürgen: Heilman von Pfrunheim, Johann von Brubach, Johann von Riffenberg, Ott Knebel, Orte Kemerer, Symon Grans, Hirte von Saullenheim, Ebirhart Vetzer, Arnolt von Wunenberg und Busser von Ingelnheim, die sich zum einlager in Frankfurt oder Mainz verpflichten. Die ablösung der gülte kann jederzeit nach 1/4jähriger vorherkündigung an Walpurgis (mai 1) auf der münze zu Mainz geschehen. Ebenso die aufkündigung seitens der gläubiger.

Überlieferung/Literatur

Copb. 906, 1a. K.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[Regg. Pfalzgrafen 2] n. 165, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1400-10-13_1_0_10_0_0_165_165
(Abgerufen am 20.04.2024).