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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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Johann, bischof von Olmütz, kaiserl. hofkanzler, schreibt seinem freunde Konrad (v. Wesel), decan von Wissegrad, über die zum nachtheil des kaisers an der römischen curie verbreiteten meinungen, dass nämlich des kaisers schwiegersohn, der ehemalige markgraf (Otto) von Brandenburg und die andern herzoge von Baiern die verträge bezüglich der mark (Brandenburg) nicht halten wollen, dass der kaiser zur erlangung dieser verträge zu viel geld ausgegeben habe, und dass es unpassend (incongruum) scheine, dass zwei kurstimmen dem könige von Böhmen gehören; das erste sei nicht anzunehmen, da der kaiser in gegenwart seines schwiegersohnes und des herzogs Friedrich von Baiern diese verträge bestätigt und nach verzicht derselben die mark Brandenburg dem könige von Böhmen und seinen brüdern und beim abgehen derselben dem markgrafen von Mähren und seinen söhnen feierlich übertragen habe (1373 oct. 2); da Böhmen reich an gold- und silberbergwerken sei, habe der kaiser durch diese auslagen keinen schaden erlitten; endlich habe der kaiser ausser dem könige (Wenzel) noch zwei söhne, Sigismund und Johann, und es lebe auch noch der markgraf von Mähren mit drei iungen söhnen, die alle keine lust haben zu sterben. Ebendas. 172 ohne dat. ‒ Der terminus a quo ergibt sich aus der angeführten belehnung, der term. ad quem daraus, dass Johann von Olmütz sich nach 1374 iun. 29 nicht mehr als kanzler nachweisen lässt.

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 764, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1373-10-00_1_0_8_0_0_9439_764
(Abgerufen am 28.03.2024).